DEHOGA-Appell zum Corona-Gipfel am Mittwoch: Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssen jetzt kommen
Von der Ministerpräsidentenkonferenz erwartet Zöllick klare Entscheidungen. „Es braucht einen bundesweit einheitlichen Plan zur Aufhebung aller Zugangsbeschränkungen.“ Wichtige erste Schritte aus Sicht des DEHOGA wären die sofortige bundesweite Einführung von 3G für den Besuch von Restaurants und Hotels, der sofortige Wegfall der Zugangsregeln für die Außengastronomie, die Abschaffung von Sperrzeiten und der Kontaktnachverfolgung sowie die Öffnung von Clubs und Discotheken. Das Gastgewerbe gehört zu den von der Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Branchen. Von März 2020 bis November 2021 haben Restaurants und Hotels real 74,1 Milliarden Euro Umsatz verloren. Fast 60 Prozent der Betriebe bangen laut einer aktuellen Verbandsumfrage um ihre Existenz. Umso wichtiger ist, dass die Wirtschaftshilfen fortgeführt werden und alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ausreichende Unterstützung erhalten.
Um der Branche endlich wieder Perspektiven zu geben, ist jetzt die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung für die Zukunftssicherung der Branche dringend geboten. „Denn die dauerhafte Geltung der Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants gibt den Betrieben die notwendigen Spielräume, um Mitarbeiter zu halten und zurückzugewinnen.“ 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte habe das Gastgewerbe in der Pandemiezeit bereits an andere Branchen verloren.
Zöllick betont zudem die nicht nur große wirtschaftliche, sondern auch hohe gesellschaftliche Bedeutung der Restaurants, Cafés, Bistros und Bars. „Als öffentliche Wohnzimmer der Republik schaffen unsere Betriebe Lebensqualität und erhöhen die Standortattraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum.“ Sieben Prozent Mehrwertsteuer leisteten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt. Mit der dauerhaften Geltung von sieben Prozent Mehrwertsteuer werde der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genieße. „In 21 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant“, berichtet Zöllick.
Darüber hinaus gelte es jetzt, durch die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die Zukunftssicherung der getränkegeprägten Gastronomie zu investieren. 14 EU-Staaten wendeten den Niedrigsteuersatz bereits auf Getränke an, wenn auch überwiegend nur auf nicht-alkoholische Getränke.
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