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Die Vorschläge liegen auf dem Tisch

Der Kreis derjenigen, die sich öffentlich und dringend für das Ergreifen juristischer Maßnahmen aussprechen, wird zunehmend größer. Es geht darum, eine Rückkehr des als rechtsextremistisch eingestuften ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Maier an ein sächsisches Gericht zu verhindern. Der thüringische Innenminister Maier, selbst oberster Dienstvorgesetzter zahlreicher Beamter, kritisiert das Abwarten der sächsischen Justizministerin aus formaljuristischen Gründen, wohl wissend, dass auch ein Björn Höcke noch einmal auf die Idee kommen könnte, als Lehrer in den thüringischen Landesdienst zurückzukehren. Besonders bitter ist es für die sächsischen Akteure, wenn sich nun auch das Auschwitz-Komitee zu Wort meldet und der Zentralrat der Juden die publik gewordene Rechtsauffassung aus dem Ministerium jetzt als „beschämend“ bezeichnet.

Nach den beiden Rechtsprofessoren Fischer-Lescano und Prof. Gärditz, einem anerkannten Dienstrechtler, und der Neuen Richtervereinigung haben sich außerdem das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Richterbund und der Anwaltsverein eingereiht. Wenn sich die Justizministerin, so der MDR, beim weiteren Vorgehen „keine Denkverbote auferlegen“ will, mag sie bitte ihr hausinternes „Gutachten“ beiseitelegen und sich andernorts qualifizierter und möglicherweise auch wohlwollender beraten lassen – so, wie es ihre Parteikolleg*innen der grünen Landtagsfraktion jetzt tun, um die Erfolgsaussichten einer Richteranklage auszuloten. Beide Wege, Richteranklage und Disziplinarverfahren, sind nebeneinander gangbar. Dies ist mehrfach ausgeführt.

Es hilft niemandem, wenn die CDU-Fraktion im Landtag die Verantwortung dem Justizministerium zuschiebt, dessen hausinternes „Gutachten“ hingegen ein Abwarten empfiehlt und auf die Richteranklage durch den Landtag verweist. Beide Akteure, Landtag und Justizministerin, schulden schließlich auch den sächsischen Richterkolleg*innen ein beherztes Einschreiten. Sie sehen sich und ihre Arbeit zunehmend an den Pranger gestellt.

Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Dass man einmal juristisches Neuland betreten muss, kommt vor, darf aber kein Hinderungsgrund sein. Abwarten ist keine Option, meint die Neue Richtervereinigung.

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