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Digitales Wettbewerbsregister

In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des ITZBund das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen.

Öffentlichen Auftraggebern wird die Prüfung von Ausschlussgründen durch die digitale Abfrage beim Wettbewerbsregister wesentlich erleichtert. So leistet das Register auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Für den Betrieb des Wettbewerbsregisters nutzt das Bundeskartellamt Standards und Dienste des ITZBund, u.a. auch die E-Akte Bund.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit Unterstützung des ITZBund haben wir ein Stück weit Pionierarbeit geleistet und das komplexe Projekt erfolgreich an den Start gebracht. Zahlreiche Stellen sind bereits digital an das Register angeschlossen und nutzen die Möglichkeit, abzufragen, ob Firmen aufgrund von Rechtsverstößen von Ausschreibungen auszuschließen sind. Es liegen bereits erste Eintragungen von Verstößen vor. Alle öffentlichen Auftraggeber, die noch nicht registriert sind, rufe ich dringend dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen. Andernfalls werden sie ihrer gesetzlichen Abfragepflicht nicht nachkommen können.“

Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund: „Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Projekt das Bundeskartellamt erfolgreich unterstützen konnten. Durch die etablierten technischen und organisatorischen Standards in den modernen Rechenzentren des ITZBund ist der Schutz der sensiblen Daten gewährleistet. Unsere sicheren Rechenzentren sind das notwendige technische Rückgrat und Unterbau für neue Anwendungen wie das digitale Wettbewerbsregister.“

Seit dem 1. Dezember 2021 können öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren Abfragen über das Web-Portal des Wettbewerbsregisters durchführen. Ab dem 1. Juni 2022 sind sie dazu verpflichtet, bei bestimmten Auftragswerten das Wettbewerbsregister abzufragen. Bereits jetzt nutzen viele registrierte Auftraggeber die Möglichkeit zur Abfrage bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Ein Leitfaden zur Durchführung von Abfragen steht zum Download auf der Webseite des Registers bereit.

Voraussetzung für die Abfrage ist, dass sich der jeweilige Auftraggeber zuvor beim Wettbewerbsregister registriert hat. Das Verfahren zur Registrierung ist in den Materialien auf der Webseite des Wettbewerbsregisters ausführlich erläutert.

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