Facebook unterliegt vor dem BGH im Streit um Klarnamenzwang
Mit der Zustimmung zu den AGB von Facebook verliert der Nutzer die Kontrolle über seine Daten im digitalen Raum. Für die meisten Nutzer ist es daher wichtig, Facebook anonym nutzen zu können, auch um sich vor Hass und Hetze im Internet zu schützen.
Facebook, jüngst Meta, verfolgt jedoch seine eigene Absichten und hat seit kurzem– Stichwort „Metaverse“ – ein gestiegenes Interesse an der Verwendung von klaren Namen. Nutzer die gegen den von Facebook auferlegten Klarnamenzwang verstoßen, droht die Sperrung. Facebook gibt die Accounts erst nach Überprüfung der Ausweisdokumente wieder frei.
Dem hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.01.2022 nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Hiernach gilt, dass Nutzern, die sich vor dem 25. Mai 2018 auf Facebook registriert hatten, weiterhin die Verwendung von Pseudonymen – nach außen hin – zu gestatten ist. Unklar bleibt hingegen die Rechtslage nach der aktuell gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es ist daher davon auszugehen, dass Facebook auch in Zukunft Nutzer, welche auf Anonymität im Internet Wert legen, sperren wird.
Aus Sicht der Kanzlei CLLB dürfte eine Sperrung gegen geltendes Recht der DSGVO verstoßen. Der BGH hat sich zwar in seinem Urteil, soweit aktuell ersichtlich, nur zu der bisherigen Rechtslage positioniert. CLLB Rechtsanwälte, welche von der vor dem BGH klagenden Verbraucherin kontaktiert wurden, konnten jedoch bereits wertvolle Rückschlüsse hieraus ziehen. So sprechen gute Gründe dafür, dass auch die aktuell gültigen AGB von Facebook zum Teil rechtswidrig sein dürften.
Betroffene Verbraucher könnten daher von Facebook die Freigabe der gesperrten Accounts zur unbeschränkten Nutzung verlangen. Des Weiteren stehen Schadensersatzansprüche im Raum, welche daraus resultieren, dass die Nutzer aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO von Facebook gesperrt wurden und somit auch ihre Accounts nicht mehr nutzen konnten.
CLLB Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Facebook vertreten, raten betroffenen Verbrauchern daher, ihre Ansprüche durch eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen. CLLB Rechtsanwälte verfolgen die weitere Entwicklung und werden berichten.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
E-Mail: ruigrokvandeWerve@cllb.de