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„Fakten schaffen vor der Landtagswahl“

Das Denkmalschutzgesetz NRW soll neu gefasst werden. Die bisherigen zwei Entwürfe, welche das zuständige Ministerium vorgelegt hatte, hatten heftige Kritik nicht nur in Fachkreisen hervorgerufen. Entsprechende Stellungnahmen wurden eingereicht. Ein breit aufgestelltes Denkmalschutz-Bündnis NRW hat sich gegen das Vorhaben formiert, eine Petition gegen das neue Gesetz wurde von rund 24.000 Menschen gezeichnet. Unter den Akteuren des Bündnisses ist auch der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB).

Mittlerweile liegt der dritte Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes vor. Wieso regt sich erneuter Widerspruch beim Westfälischen Heimatbund?

Zunächst einmal erscheint das Verfahren der Gesetzeseinbringung mehr als fragwürdig. Offenkundig soll die umstrittene Novelle nun auf die Schnelle im Hauruckverfahren vor den kommenden Landtagswahlen im Mai durch die politischen Gremien gebracht werden – und das praktisch unter dem Radar der Öffentlichkeit. Das ist einem Thema von Verfassungsrang wie dem Denkmalschutz unwürdig.

Es wäre zu erwarten gewesen, dass transparent und breit, etwa über die Landespressekonferenz, informiert wird. Doch Fehlanzeige. Stattdessen sind erste Details nur ausgewählten Kreisen zur Verfügung gestellt worden. Der Gesetzesentwurf selbst war erst kurz vor dem Wochenende im Netz recherchierbar. Mit dieser Form von Informationspolitik wird Glaubwürdigkeit verspielt. Das Gesetz wird am 16. Februar ins Plenum eingebracht und direkt an die Fachausschüsse überwiesen. Die Frist für eine inhaltliche Debatte und zivilgesellschaftliche Beteiligung ist viel zu knapp. Es entsteht der Eindruck, dass daran kein wirkliches Interesse besteht und ohne mögliche "Störfeuer" rasch Fakten geschaffen werden sollen. Das ist undemokratisch.

Welchen ersten inhaltlichen Eindruck haben Sie von dem überarbeiteten Entwurf gewonnen?

Wir sind nachdrücklich enttäuscht, da die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik nicht ernst genommen wird und unberücksichtigt bleibt. Der neue Entwurf ist vielmehr eine "Verschlimmbesserung" der bisherigen Versuche.

Hier wird ein wahres Bürokratiemonster geschaffen, das überdies eine Zwei-Klassen-Denkmalpflege in Kauf nimmt. Die Kommunen, die das Ministerium im Bereich der Denkmalpflege als gut ausgestattet bewertet, sollen quasi "belohnt" werden. Für sie entfällt das Benehmen mit den Experten der Landschaftsverbände. Für Kommunen, die nach bisher völlig unbekannten Qualitätskriterien vom Ministerium anders eingestuft werden, gilt das alte, bewährte Verfahren. Das führt nicht nur zu Ungleichheit und öffnet Willkür Tür und Tor. Darüber hinaus zeugt diese Haltung auch von einer Geringschätzung von Fachlichkeit und einem Wissenschafts-Bashing. Ein gefährlicher Trend in Teilen unserer Gesellschaft, den die Landespolitik nicht mitgehen sollte. Letztlich ist es auch ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Verwirrung und Chaos scheinen vorprogrammiert.

Viel gäbe es noch zu sagen. Wir werden unsere Position nach detaillierter Befassung mit dem Entwurf veröffentlichen, denn wir befürchten, dass unser kulturelles Erbe nachhaltig in Gefahr ist.

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