Kunst & Kultur

Gedenkstättenstiftung: Beschlussvorschlag zu Straßenbenennungen in Oranienburg ist ein neuerlicher Affront

In einem jetzt von mehreren Fraktionen vorgelegten „Konsensbeschluss“ zum Streit um eine Gisela-Gneist-Straße in Oranienburg wird an einer Ehrung der langjährigen Vorsitzenden des Speziallager-Opferverbandes und an der Absicht, eine Straße auf dem ehemaligen Gelände des KZ-Außenkommandos „Zeppelin“ nach einer Speziallager-Inhaftierten zu benennen, festgehalten.

Dazu erklärt die stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte Sachsenhausen Astrid Ley: „Der jetzt vorliegende Beschlussentwurf missachtet die massive internationale Kritik gegen eine Ehrung Gisela Gneists und stellt einen neuerlichen Affront gegen KZ-Überlebende und deren Angehörige dar. Sollte der Vorschlag in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag eine Mehrheit finden, wird nicht nur das Verhältnis zur Gedenkstätte Sachsenhausen und zum Internationalen Sachsenhausen Komitee (ISK) nachhaltig beschädigt werden, sondern auch der internationale Ruf der Stadt Oranienburg.“

Trotz ihres konfrontativen Wirkens als Vorsitzende des Speziallager-Opferverbandes halten die den Beschlussvorschlag tragenden Fraktionen an der Absicht fest, Gisela Gneist durch eine Straßenbenennung zu ehren. Die Gedenkstättenstiftung lehnt dies gemeinsam mit dem ISK und vielen anderen Stimmen, die sich seit dem ursprünglichen Beschluss im Juni 2020 aus dem In- und Ausland zu Wort gemeldet haben, ab. Im Zentrum der Kritik stehen dabei die zahlreichen Kontakte, die Gisela Gneist zu rechtsextremen Kreisen gepflegt hat und die in einem Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin dokumentiert sind.

Ebenso hält die Gedenkstättenstiftung daran fest, dass auf dem Gelände eines ehemaligen KZ-Außenkommandos, wo Hunderte von meist jugendlichen KZ-Häftlingen in einem Ballonwerk der Firma Zeppelin Zwangsarbeit leisten mussten, die Benennung einer Straße nach einer Inhaftierten des sowjetischen Speziallagers aus erinnerungskulturellen Gründen falsch ist. Wo eine differenzierende Betrachtung von historischen Ursachen und Kontexten erforderlich ist, leistet dies einer ahistorischen Gleichsetzung beider Lagerphasen Vorschub, die im Widerspruch zu den Grundsätzen der deutschen Erinnerungskultur steht.

Information: www.sachsenhausen-sbg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg
Telefon: +49 (3301) 810912
Telefax: +49 (3301) 810920
http://www.stiftung-bg.de

Ansprechpartner:
Dr. Horst Seferens
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (3301) 8109-20
Fax: +49 (3301) 810926
E-Mail: seferens@stiftung-bg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel