GEW setzt Bestandsschutz für evangelische Religionslehrkräfte mit durch
Diese neuartige Praxis, so kritisierte die GEW Hamburg bereits per Beschluss auf ihrem Gewerkschaftstag im September 2021, komme jedoch einem Verbot gleich, ein studiertes Fach zu unterrichten. Auch sei es keine Lösung, die betroffenen Lehrkräfte dann ausschließlich in ihrem Zweit- oder ggf. Drittfach einzusetzen.
„Wir haben die Schulbehörde bereits 2021 aufgefordert, ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften wahrzunehmen und sich gegenüber den Religionsgemeinschaften dafür einzusetzen, dass alle ausgebildeten Religionslehrkräfte auch weiterhin ihr Fach in den staatlichen Schulen unterrichten dürfen. Wir haben zudem einen GEW-Arbeitskreis ‚Philosophie und Religion‘ eingerichtet, der sich für dieses Ziel engagiert eingesetzt hat“, kommentiert Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
Nun gibt es eine erfreuliche Entwicklung: Neu ist eine Bestandsregelung für Religionslehrkräfte ohne Kirchenmitgliedschaft: Sofern Lehrkräfte über eine Fakultas für das Fach Evangelische Religion (2. Staatsexamen) verfügen und vor dem 01.08.2018 in den Hamburger Schuldienst eingetreten sind, können sie i. d. R. auch nach dem 01.08.2023 das Fach evangelische Religion erteilen – auch dann, wenn sie nicht Mitglied einer evangelischen Kirche sind. Grundsätzlich gilt das auch für fachfremde Lehrkräfte, die die vor dem 01.08.2018 an einem Qualifizierungskurs des PTI/LI teilgenommen haben.
„Dieser Bestandschutz und die weiteren Regelungen sind erfreulich, da wir sicherstellen konnten, dass unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin in den von ihnen studierten Fächern unterrichten können. Wir hoffen, dass die weiteren Religionsgemeinschaften ähnliche Regelungen treffen“, so Quiring abschließend.
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