Leidtragende dürfen nicht die elektrohandwerklichen Betriebe sein: schnellstmöglich Rechtssicherheit schaffen bei der Berechnung des Kupferpreises
Erst am späten Freitagnachmittag (11.02.) wurde die elektrohandwerkliche Organisation darüber informiert, dass die Deutsche Elektrolyt-Kupfer-Notiz, kurz DEL, ihre Notierung für den Kupferpreis mit Wirkung zum heutigen Tag (14.02.) aussetzt. Die DEL-Notiz spiegelt die Einkaufspreise für Kupfer wider und stellt damit eine wichtige Kenngröße zur Berechnung des tagesaktuellen Preises bei der Kabel- und Leitungsproduktion dar. Aufgrund der aktuell besonders hohen Börsenpreise ist der Kupferanteil mehr denn je wichtigster Faktor für die Preisbildung bei Kabeln und Leitungen, aber auch bei anderen Bauteilen.
Für die Elektrohandwerke hat die kurzfristige Aussetzung dieser wichtigen Kenngröße dramatische Konsequenzen: Ohne die Notierung der DEL ist unklar, auf welcher Preisgrundlage Kabel und Leitungen, die von den Mitgliedsbetrieben in den kommenden Wochen benötigt werden, beim Elektrogroßhandel bestellt werden müssen. Die elektrohandwerklichen Betriebe können somit weder die eigenen Einkaufskosten kalkulieren, noch ist klar, auf welcher Basis sie die Preise für die Angebotsabgabe berechnen sollen.
Der Wegfall der DEL-Notiz als anerkannte Berechnungsgrundlage könnte damit im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass Arbeiten auf Baustellen ins Stocken geraten oder sogar ganz zum Erliegen kommen. Die Probleme zur DEL-Notiz sind für sich schon schwerwiegend. Sie kommen jedoch zusätzlich zu einer Unzeit, weil die Unternehmen im Elektrohandwerk aufgrund der Materialknappheit ohnehin schon mit Lieferengpässen und unvorhersehbaren Preissteigerungen zu kämpfen haben.
Gleichzeitig befürchtet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dass das Aussetzen der DEL-Notierung einen Vertrauensschaden nach sich ziehen könnte, da Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des in der Vergangenheit berechneten Kupferpreises und damit im Hinblick auf bereits gezahlte Rechnungen entstehen könnten.
Um den entstandenen Vertrauensschaden einzudämmen und Planungssicherheit für die Mitgliedsbetriebe und deren Kunden zu schaffen, fordert der ZVEH daher, die bestehenden Unklarheiten möglichst schnell aufzuklären und für die Zukunft eine transparente und verlässliche Berechnungsgrundlage zu schaffen.
Um mit den nun bedauerlicherweise eingetretenen Unwägbarkeiten umzugehen, besteht für Elektrohandwerksbetriebe die Option, Rechnungen zunächst unter Vorbehalt zu bezahlen, um sich so die Möglichkeit einer späteren Nachkorrektur offen zu halten.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 49.949 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 515.715 Beschäftigten, davon 45.284 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von 68,4 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an.
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