Natur & Garten

Mehr gebietseigene Pflanzen!

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) fordert, die Produktion und Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes besser zu unterstützen! Um die Vielfalt unserer Landschaften zu erhalten, müssen gebietseigene Begrünungen in größerem Umfang umgesetzt werden. Mit einer aktualisierten Handreichung für Begrünungsakteure leistet der DVL dazu einen praxisorientierten Beitrag.

Seit März 2020 sollte nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes bei vielen Begrünungsvorhaben in der freien Natur, beispielsweise im Straßen- und Gewässerbau, der Rekultivierung und Renaturierung oder im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen, Standard sein. In der Praxis gibt es allerdings nach wie vor viele Probleme bei der Auslegung und Umsetzung der naturschutzrechtlichen Vorgaben. Der konsequente und fachgerechte Einsatz gebietseigener Pflanzen ist jedoch ein zentraler Baustein zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Kulturlandschaft.

Vollzugsdefizite und Mangel an gebietseigenem Pflanzenmaterial

Begrünungsakteure sind oft unsicher bei der Auslegung und Anwendung des § 40 BNatSchG. Zählt der Vorhabenort zur freien Natur? Welche Pflanzenarten dürfen am jeweiligen Standort ausgebracht werden? Welche Herkunft muss das eingesetzte Pflanzenmaterial aufweisen und welche Herkunftsnachweise sind erforderlich? Rechtsverordnungen und Erlasse zum Vollzug des § 40 BNatSchG auf Bundes- und Landesebene könnten eine wichtige Hilfestellung bieten, sind jedoch teilweise zu unkonkret oder fehlen gänzlich. Große Probleme bereitet zudem die weiterhin eingeschränkte Verfügbarkeit von gebietseigenem Saatgut und gebietseigenen Gehölzen. Weitere Vermehrungsbetriebe werden in allen Regionen Deutschlands dringend benötigt.

Information und Hilfestellung für die Anwendenden

Im Projekt „DiverGenPlus“ beriet und schulte der DVL in den vergangenen drei Jahren mehr als 400 Mitarbeitende sächsischer Behörden, Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Landschaftspflege- und Naturschutzorganisationen hinsichtlich der fachlichen und rechtlichen Grundlagen des § 40 BNatSchG, der Planung sowie der Umsetzung von gebietseigenen Ansaaten und Pflanzungen. Die Schulungsinhalte, zusätzliche Erkenntnisse und Empfehlungen von erfahrenen Fachleuten aus der Planungs- und Umsetzungspraxis sowie spezifische Informationen zum Vollzug sind nun in eine neue und umfangreichere Fassung der Handreichung „Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen“ eingeflossen. „Mit dem aktualisierten Leitfaden bieten wir eine fachliche Hilfestellung für all jene, die Ansaaten und Gehölzpflanzungen in der freien Landschaft planen, umsetzen und begleiten“, erklärt Maria Höhne, Projektleiterin beim DVL.

Einsatz der Politik erwartet!

Damit die Akzeptanz für die rechtlich geforderte Verwendung gebietseigener Pflanzen weiter steigt und mehr Begrünungsmaßnahmen entsprechend naturschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden, ist die Politik gefragt. „Es braucht eindeutige und verbindliche Vorgaben für Begrünungsvorhaben in der freien Natur, mit denen die Akteure arbeiten können“, fordert Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. Außerdem müsse die Produktion des dringend benötigten gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes deutlich ausgeweitet werden. Hier können Förderprogramme helfen, die Betrieben aus Landwirtschaft, Gartenbau und Baumschulwirtschaft den Einstieg in die Wildpflanzenvermehrung erleichtern.

Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze

Saat- und Pflanzgut wird als gebietseigen bezeichnet, wenn es seinen genetischen Ursprung in dem Gebiet hat, in dem es auch wieder ausgebracht wird. Gebietseigene Herkünfte kann es nur von Arten oder Unterarten geben, welche im betroffenen Gebiet natürlich wild vorkommen und sich dort über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen und ohne züchterischen Einfluss des Menschen vermehrt haben. Pflanzen einer Art oder Unterart können in verschiedenen Regionen sehr unterschiedliche genetische Eigenschaften aufweisen, die sich zum Beispiel durch Variationen in der Morphologie oder der zeitlichen Entwicklung des Blattaustriebs, der Blüten oder Früchte zeigen. Diese innerartliche Vielfalt gilt es zu schützen und wieder stärker zu fördern, indem anstelle von Zuchtsorten und Material aus anderen Regionen oder Ländern gebietseigenes Saat- und Pflanzgut bei Begrünungen beziehungsweise Aufwertungen von Lebensräumen eingesetzt wird.

Das DiverGenPlus-Projekt

Mit dem vom Freistaat Sachsen geförderten Projekt „DiverGenPlus: Nachhaltige Sicherung der Vielfalt gebietseigener Pflanzen mittels ex-situ und on-farm-Maßnahmen im Freistaat Sachsen“ unterstützte der DVL in den vergangenen drei Jahren die Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen zu gebietseigenen Pflanzen in Sachsen. Neben praktischen Maßnahmen wie der Beerntung von Wildgehölzbeständen und dem Test von Wildpflanzensaatgutmischungen an verschiedenen Standorten, förderte das Projekt den Erfahrungsaustausch und die Wissensvermittlung für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit durch Feldtage, Fachseminare, Netzwerktreffen, individuelle Beratungen und Fachpublikationen. Der aktualisierte Leitfaden kann unter www.dvl.org kostenfrei abgerufen und bestellt werden.

Über Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

Der DVL ist der Dachverband der Landschaftspflegeorganisationen in Deutschland.

Markenzeichen des DVL sowie seiner Mitglieder ist die gleichberechtigte und freiwillige Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunen. Mehr unter: www.dvl.org

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