Energie- / Umwelttechnik

Mehr Sonne auf Baudenkmälern

Das neue Landesdenkmalschutzgesetz erleichtert die Nutzung von Solaranlagen auf Baudenkmälern – was, so der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, dem Ausbau der Photovoltaik neue Chancen eröffnet.

Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW so ändern, dass künftig auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer Erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher möglich wird.

„Für diese Änderung haben wir uns mehr als viereinhalb Jahre eingesetzt. Das ist ein kleiner Baustein von vielen, um Blockaden aufzulösen und so der Solarnutzung im Land neuen Schwung zu verleihen“, zeigt sich Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), zufrieden mit der geplanten, Gesetzesnovelle für die Solarenergie. Zuletzt hatte die Landesregierung in ihrer überarbeiteten Energieversorgungsstrategie, die im vergangenen Dezember vorgestellt worden ist, Erleichterungen für die Agri- und Floating-PV-Nutzung angekündigt.

In Paragraf 9 des neuen Landesdenkmalschutzgesetz, über das der Landtag heute in erster Lesung debattiert, heißt es: „Bei der Entscheidung [für die Veränderung eines Baudenkmals] sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“

Dem LEE NRW sei bewusst, dass dieser Passus kein „Freibrief“ für den Bau von Solaranlagen auf Denkmälern sei, betont Verbandschef Priggen: „Das ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status quo. Die zuständigen Behörden können entsprechende Anfragen künftig nicht mehr kategorisch ablehnen.“ Nordrhein-Westfalen brauche jedes Dach für die Solarenergienutzung damit die Landesregierung, die von ihr angekündigte Vervierfachung der installierten Solarleistung bis 2030 schaffen kann.

Bundesweit stehen – je nach Statistik – zwischen zwei und drei Prozent des Gebäudebestandes unter Denkmalschutz. Was sich nicht nach viel anhört. Die lokalen Begebenheiten, so Priggen, sähen teilweise ganz anders aus: „In Köln beispielsweise können auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Solaranlagen installiert werden, weil die Gebäude unter Denkmalschutz stehen. In der Regel sind gerade Schuldächer für die Montage von Photovoltaikanlagen geeignet.“

Einen dicken Wermutstropfen gibt es allerdings für den LEE NRW im vorliegenden Entwurf des Denkmalschutzgesetzes: Ein neuer Landesdenkmalrat soll die Landesregierung als oberste Denkmalschutzbehörde künftig beraten. Zu den aufgeführten Verbänden und Organisationen zählt kein Vertreter der erneuerbaren Energien oder des Klimaschutzes. Was für den LEE NRW keine Petitesse ist: „In diesem Punkt besteht für uns noch Nachbesserungsbedarf“, so Priggen.

Über den Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
Marienstraße 14
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9367-6060
Telefax: +49 (211) 9367-6061
http://www.lee-nrw.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Köpke
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 9367-6064
E-Mail: ralf.koepke@lee-nrw.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel