Müller: Deutsches Lieferkettengesetz muss im Lichte des EU-Vorschlags geändert werden
„Wir lehnen eine Verantwortlichkeit unserer Unternehmen über direkte Vertragspartner hinaus weiterhin ab. Hier ist der Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der komplexen Lieferkette in der Bauindustrie unrealistisch und praxisfern. Wir begrüßen aber ausdrücklich, dass der Kommissionvorschlag auch Unternehmen aus Drittländern in die Verantwortung nimmt. Ein fairer Wettbewerb gelingt nur dann, wenn für alle Bauunternehmen, die sich in der EU an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, die gleichen Regeln gelten – unabhängig vom Umsatz. Darüber hinaus stellen wir fest, dass der EU-Vorschlag, anders als in Deutschland, ausdrücklich keinen fakultativen Vergabeausschluss bei öffentlichen Aufträgen beinhaltet – ein k.o.-Kriterium für alle Bauunternehmen, die zu 100 Prozent von Aufträgen der Öffentlichen Hand abhängig sind. In beiden Punkten muss das deutsche Lieferkettengesetz nachgebessert werden.“
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