Neue Verordnung für Labortests bei In Vitro Diagnostica
Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist sollte die IVDR eigentlich zum 26. Mai 2022 verpflichtend vollumfänglich in Kraft treten. Die Einführung wird nun mit verlängerten Übergangsfristen (Entscheidung am 20.12.2021) schrittweise eingeführt. Für Gesundheitseinrichtungen, die eigenentwickelte Untersuchungsverfahren anbieten, sogenannte "laboratory developed tests" (LDTs), wird damit die knackigste Hürde deutlich entschärft: War doch durch die Gesundheitseinrichtung nachzuweisen, dass das eigene LDT gemäß dieser Verordnung rechtsgültig eingesetzt werden kann, wenn es am Markt keine CE-gekennzeichneten Tests mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften gibt.
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Dieser Nachweis ist nun erst bis zum 26.05.2028 vollumfänglich für alle eingesetzten LDTs zu erbringen. Trotz dieser Erleichterung sind viele Anforderungen deutlich eher vollumfänglich nachzuweisen – daher ist diese Verlängerung von Übergangsfristen kein Freibrief, das Thema LDTs und IVDR erst in sechs Jahren wieder aufzugreifen.
Was zu tun ist, erfahren Sie bei Klinkner & Partner.
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analytica-special: Die neue IVDR – Laboratory developed tests (LDTs): Was ist zu tun?“
Weitere Informationen:
EU-Kommission schlägt schrittweise Einführung der neuen Verordnung über In-vitro-Diagnostika vor
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