Finanzen / Bilanzen

Online-Glücksspiel: Spieler erhält Verlust in Höhe von 25.000 Euro zurück

Knapp 25.000 Euro hatte ein Spieler beim Online-Glücksspiel verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für seinen Mandanten nun zurückgeholt. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 1. Februar 2022 entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss (Az.: 2 O 228/21). Grund: Sie hätte ihr Online-Glücksspiel in Deutschland gar nicht erst anbieten dürfen und habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze, so das LG Berlin.

Seit dem 1. Juli 2021 haben sich die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar etwas gelockert. Bis dahin galt allerdings ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. „Viele Betreiber von Online-Casinos haben sich an dieses Verbot nicht gehalten und haben ihr Angebot mit deutschsprachigen Webseiten für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Der Vorteil für die Spieler: Sie können ihr verlorenes Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler von seinem Wohnsitz in Deutschland (nicht in Schleswig-Holstein) an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und im Laufe der Zeit knapp 25.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte über keine in Deutschland gültige Lizenz für das Betreiben von Glücksspielen im Internet. Der Kläger forderte daher seine Verluste zurück.

Mit Erfolg: Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen § 284 StGB und das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste in Höhe von knapp 25.000 Euro, entschied das LG Berlin. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland jedermann bekannt war. Zumal diese Glücksspiele auch ohne jede Heimlichkeit angeboten und durchgeführt wurden, so das Gericht. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.

„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel