Verbraucher & Recht

Pass auf Deine Mäuse auf!

Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, der Klick in der App hat ein Abo ausgelöst und das angebliche Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 24 kostenlose Online-Vorträge unter anderem zu Kostenfallen bei Fake-Shops, In-App-Käufen und Vergleichsportalen an. Ergänzt wird dieses Angebot mit vielfältigen Informationen auf der Webseite www.verbraucherzentrale.de/kostenfallen.

„Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen vorangetrieben. Das nutzen auch unseriöse Geschäftemacher für ihre Zwecke aus. Wer gut informiert ist, erkennt die typischen Kostenfallen leichter. Das spart viel Geld, Ärger und Zeit und sorgt so für mehr Lebensqualität im eigenen Umfeld“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Rund um den Weltverbrauchertag bieten die Verbraucherzentralen daher 24 kostenlose Online-Vorträge zu fünf verschiedenen Themen an. Die Vorträge finden von Montag, den 14.03.2022 bis Freitag, den 18.03.2022 immer um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist jetzt schon möglich über www.verbraucherzentrale.de/kostenfallen.

Folgende Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Vortragsreihe „Pass auf Deine Mäuse auf!“ an:

Kostenfallen beim Online-Einkauf

Vom Vertragsschluss bis zur Bezahlung – beim Online-Shopping lauern zahlreiche Kostenfallen. Ein verspäteter Widerruf oder die Nichtzahlung einer Forderung wegen eines vermeintlichen Mangels können dazu führen, dass Käufern ein Schaden entsteht. Wer gut informiert ist, erkennt diese Kostenfallen und kauft auch im Internet sicher ein.

Kostenfalle: Vergleichs- und Vermittlungsportale

Wer eine Reise buchen, einen neuen Stromtarif finden oder einen neuen E-Book-Reader kaufen will, nutzt häufig Vergleichs- und Vermittlungsportale im Internet. Sie bieten schnell eine Übersicht über die verschiedenen Angebote. Oft lässt sich auch gleich die Reise buchen oder ein neuer Tarif auswählen. Doch es ist nicht immer leicht, die Geschäftsmodelle der Plattformen und das Zusammenspiel verschiedener Vertragspartner zu verstehen. Die Frage „Bekomme ich wirklich das Beste für mein Geld?“ steht bei vielen im Raum.

Kostenfalle: Fake-Shops

Online-Shoppen ist gerade in der Pandemie immer beliebter geworden. Das machen sich auch Betrüger zu Nutze, die mit Fake-Shops, also gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Kasse machen wollen. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und echt. Ist das Geld aber erst einmal bezahlt, kommt entweder meist minderwertige Ware oder gar nichts an. 

Kostenfalle: In-App-Käufe

Viele Apps sind kostenfrei. Doch Premium-Funktionen, Spielfortschritt, Werbefreiheit oder weitere interessante Inhalte kosten Geld. Das steuern die App-Betreiber über die In-App Käufe. In Online-Spielen wird dabei oft mit virtueller Währung bezahlt, die sich allerdings ganz genau in Euro und Cent umrechnen lässt. Oft reicht ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Der Betrag steht dann auf der Kreditkartenabrechnung.

Kostenfalle Inkasso

Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen führen meist dazu, dass sich die Empfänger verunsichert und unter Druck gesetzt fühlen. Häufig drohen die Unternehmen mit erheblichen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung. Diese Drohkulisse ist meist der Grund dafür, dass die Empfänger der Schreiben die geltend gemachte Forderung schnell und ungeprüft zahlen.

Umfangreiche Informationen zu Kostenfallen und Anmeldung zu den Online-Vorträgen auf www.verbraucherzentrale.de/kostenfallen.

Die Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe „Pass auf Deine Mäuse auf!“ wurden im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt erstellt. Das Projekt wird gefördert durch das  Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. 

 

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