Verbraucher & Recht

PEN begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Künast

Das deutsche PEN-Zentrum begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Politikerin Renate Künast. Mit seiner Entscheidung stärkt das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen im digitalen Raum.

Das unhaltbare Urteil des Berliner Landgerichts, das extreme Beleidigungen bis hin zu Vergewaltigungs- und Mordphantasien für zumutbar hielt, wurde aufgehoben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die längst anstehende Differenzierung zwischen öffentlichen Meinungsäußerungen und Kritik einerseits sowie öffentlich geäußertem Hass, dumpfer Bedrohung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten andererseits.

Als Anwalt der Freiheit des Wortes begrüßt der PEN diese grundrechtliche Klarstellung als eine längst überfällige Stärkung der Persönlichkeitsrechte derer, die mit Hassreden und Beleidigungen angegriffen werden. Sich für etwas einsetzen und die eigene Meinung in der demokratischen Öffentlichkeit frei äußern, kann nur, wer sich gegen Hass und Bedrohung im Netz wehren kann.

Die Freiheit des Wortes schafft sich selbst ab, wenn sie zur Freiheit verkommt, ungestraft beleidigen, einschüchtern und hetzen zu dürfen. Ohne den wirksamen Schutz von Persönlichkeitsrechten, die klare Grenzen für ein zivilisiertes Miteinander ziehen, verstummt der demokratische Diskurs.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

P.E.N.-Zentrum Deutschland
Kasinostr. 3
64293 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 23120
Telefax: +49 (6151) 293414
http://www.pen-deutschland.de/

Ansprechpartner:
Felix Hille
Telefon: +49 (6151) 23120
Fax: +49 (6151) 293414
E-Mail: presse@pen-deutschland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel