Rolle rückwärts bei KfW-Förderung lässt viele Fragen offen
So sei unklar, was mit Anträgen geschieht, die nach dem 24. und vor dem 31. Januar 2022 eingereicht wurden. Auch stelle sich die Frage, welche Förderung derzeit beantragt werden könne und welche Förderkriterien für den Standard KfW 40 gelten. Zur großen Verunsicherung der Brance trage ferner bei, dass niemand wisse, auf welche Förderkulisse sich die Immobilienwirtschaft für das Jahr 2023 einstellen müsse. Schließlich würden Bauprojekte langfristig geplant und könnten nicht von einem Tag auf den anderen verändert werden.
Die Mitgliedsunternehmen des BFW investierten seit Jahren viele Millionen Euro in den Bau dringend benötigter neuer Wohnungen. Jede zweite Neubauwohnung werde von diesen Unternehmen erstellt. Angesichts der unklaren Rahmenbedingungen stünden allerdings viele Neubauprojekte auf der Kippe oder deren Fertigstellung werde sich teilweise erheblich verzögern. „Wir erwarten deshalb umgehend klare und zielführende Förderstrukturen“, so Lipka.
Im BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/ Rheinland-Pfalz/Saarland (BFW) sind überwiegend Bauträger und Projektentwickler organisiert, die sich meist mit dem Wohnungsneubau beschäftigen und oft keine oder nur kleinere eigene Wohnungsbestände halten. Mit dem Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern tragen sie wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bei. Dies gilt sowohl für Wohneigentum als auch für Mietwohnungen, da etwa die Hälfte der neu gebauten Eigentumswohnungen vermietet wird. Die bundesweit im BFW organisierten Unternehmen errichten mehr als 50 Prozent der neuen Wohnungen in Deutschland und 30 Prozent der Gewerbeimmobilien. www.bfw-hrs.de
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