Fahrzeugbau / Automotive

TÜV SÜD: Schleppende Umsetzung des GEIG gefährdet Ausbau der E-Mobilität in Deutschland

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sollte die Nutzung von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich weiter voranbringen. Wie die Erfahrungen von TÜV SÜD zeigen, sind die Anforderungen auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes nicht im Markt angekommen. Das gefährdet zum einen den weiteren Ausbau der E-Mobilität in Deutschland und kann zum anderen hohe Folgekosten für Nachbesserungen verursachen.

Mit dem GEIG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter beschleunigt werden. Das Gesetz gilt für Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) und Nichtwohngebäude (wie Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Museen). Es enthält Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und die Ladeinfrastruktur der Gebäude. Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen und ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Lademanagementsysteme.

„Böses Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer
„Das GEIG fordert sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen eine Mindestanzahl von Stellplätzen, die für die spätere Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge vorgerüstet sind“, sagt Stefan Veit vom Geschäftsfeld Gebäude- und Elektrotechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „In bestimmten Bereichen muss bereits jetzt eine Mindestanzahl von betriebsbereiten Ladepunkten installiert sein.“ Obwohl das GEIG bereits am 25. März 2021 veröffentlicht wurde und obwohl das Gesetz keine Übergangsfristen enthält, sind die Anforderungen nicht im Markt angekommen. Das gefährdet nach Einschätzung der TÜV SÜD-Experten nicht nur den zügigen Ausbau der E-Mobilität in Deutschland, sondern kann auch zu einem „bösen Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen.

Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich
Wenn die Mindestanforderungen des GEIG nicht umgesetzt werden, fehlen die Leitungswege, Platzreserven in Verteilungen sowie Kapazitätsreserven in der allgemeinen elektrischen Infrastruktur bzw. der Leistungsauslegung der Anlagen. Das sind Erkenntnisse aus baubegleitenden Qualitätscontrollings und Bauabnahmen, die TÜV SÜD im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern bei Neubauten und Renovierungen durchführt. Mit ihren Prüfungen stellen die Experten sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen und dass die Bauplanung und Bauausführung den gesetzlichen sowie vereinbarten Vorgaben entsprechen. „Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich und müssen umgesetzt werden“, betont Dr.-Ing. Markus Weißenberger vom Geschäftsfeld Bautechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Wenn mit Verweis auf das Gesetz die Einrichtung von Ladepunkten und der zugehörigen Infrastruktur gefordert wird, sind nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden.“

Vom GEIG ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden oder überwiegend von diesen genutzt werden. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, wenn bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der gesamten Renovierungskosten überschreiten. Umfassende Informationen zum GEIG, zu den konkreten Anforderungen und zu den Ausnahmen gibt es auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. https://www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel