Überbrückungshilfe IV verlängert bis Ende Juni 2022 und weitere Lockerungen für die Wirtschaft
Geld bei starkem Umsatzeinbruch
Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten wollen die Überbrückungshilfe IV verlängern. Diese Hilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Erlöseinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichsmonat ist normalerweise der jeweilige Monat aus dem Vor-Corona-Jahr 2019. Zur Erstattung kommen fixe Betriebskosten wie Mieten oder Pachten sowie Ausgaben für Strom und Versicherungen gestaffelt je nach Umfang des Umsatzeinbruchs. Auch Neustart- und Härtefallhilfen fließen bis Ende Juni. Ebenfalls eine Verlängerung gibt es für die Hilfen aus dem Sonderfonds Kulturveranstaltungen.
Veranstaltungsbranche extrem betroffen
Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte zuvor stufenweise Öffnungen des öffentlichen Lebens in Aussicht gestellt. Um die Wirtschaft und Beschäftigten abzusichern, seien aber weiter Hilfen für die Betroffenen nötig. Auch die Kurzarbeits-Sonderregeln sollen länger gelten.
Geplante Öffnungen ab dem 4. März 2022
- Gastronomie und Hotellerie sind ab dem 4. März 2022 wieder für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regel) offen.
- Diskotheken und Clubs sind dann wieder für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Homeoffice-Regel endet ab dem 20. März 2022
Die Homeoffice-Regelungen gemäß Infektionsschutzgesetz wird ab dem 20. März 2022 wegfallen. Arbeitgeber können danach jedoch weiterhin in Absprache mit ihren Beschäftigten Homeoffice oder mobiles Arbeiten anbieten.
Mittel-Missbrauch verhindern
Die Bundesregierung will den kriminellen Missbrauch der Hilfen verhindern. Die Länder wollen aufgrund der hierzu vorliegenden Daten über den Förderzeitraum hinaus ausreichend organisatorische und personelle Ressourcen zur Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Straftaten zur Verfügung stellen.
Viele zahlen freiwillig zurück
Mehr als eine Milliarde Euro an Fördergeldern sind inzwischen schon zurückgezahlt. Es laufen Strafverfahren gegen Nicht-Antragsberechtigte. „Wer einen Antrag auf Hilfen stellen will, sollte darauf achten, dies nicht blindlings zu tun“, rät Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis in Landshut, „im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Steuerberater zu Rate zu ziehen.“ Littich begrüßt die Verlängerung der Hilfszahlungen. „Wir hatten das erwartet und finden das richtig, weil es noch viele Unternehmen gibt, die unter der Corona-Pandemie leiden. Die Verlängerung bis Ende Juni ist gut, weil dann erfahrungsgemäß die Inzidenzzahlen stark zurückgehen.“
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