Verjährung: Wohnmobil-Verbraucher sollten im Abgasskandal um Fiat Ducato jetzt klagen
Vom BGH gibt es für Verbraucher keine Schützenhilfe
Die Themen Verjährung und Anspruch auf Restschadensersatz gehören im Abgasskandal von VW zu den letzten vom BGH zu klärenden Aspekten. Mit fünf Urteilen vom 10. Februar 2022 verweigert das höchste Gericht die Schützenhilfe für die Verbraucher und begünstigt den Autobauer. Urteile im Abgasskandal von VW lassen sich in der Regel auch auf andere Automarken wie Daimler und Fiat übertragen. Folgendes stellte das Gericht fest (Az. VII ZR 365/21 u.a.):
- Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen. Bereits 2016 hätten sich Verbraucher anhand von öffentlich zugänglichen Informationsquellen Kenntnis über den Skandal verschaffen und so bereits 2016 Klage einreichen können. Weil die klagenden Verbraucher das nicht getan haben, trifft aus Sicht des BGH der Vorwurf der grob fahrlässigen Unkenntnis zu. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Autobauer, die Verbraucher nicht vom Skandal informiert hat. Die Klage war 2020 eingereicht worden. Die Verjährung trat jedoch bereits mit Ende des Jahres 2019 ein. Ein Anspruch auf Schadensersatz sah der BGH daher nicht. Letztlich hat der BGH damit rund 10.000 noch laufenden Verfahren die Grundlage entzogen.
- Auch den sogenannten Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 BGB lehnte der BGH für Gebrauchtfahrzeuge ab. Es sei zu keiner Vermögensverschiebung im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Herstellerin gekommen. Schließlich handelte es sich um Gebrauchtwagenkäufe von Dritten, so das Gericht. Der Restschadensersatz tritt ein, wenn ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz nach §826 BGB bereits verjährt ist. Dann haben die Geschädigten Anspruch auf das, was der Schädiger durch sein Vorgehen erwirtschaftet hat. Seltsamerweise hatte der BGH 2021 den Anspruch auf Schadensersatz von Gebrauchtwagen-Halter gegenüber VW bestätigt. Das gilt jetzt beim Restschadensersatz nicht mehr. Am 21. Februar 2021 verhandelt der BGH abschließend über Ansprüche auf Restschadensersatz bei Neuwagen. Der Restschadensersatz verjährt zehn Jahre ab Kauf.
Lehre aus BGH-Urteil für Fiat: Schnell handeln, Ansprüche sichern
Das verbraucherunfreundliche Urteil des BGH zeigt deutlich: Wer zu spät klagt, geht leer aus. Im Fall von VW betrifft das rund 10.000 Fälle. Daher sollten die betroffenen Verbraucher im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nicht Warten und sofort mit Klagen ihre Ansprüche vor Gericht sichern. Gerade was das Thema Verjährung betrifft, ist die Situation sehr undurchsichtig. Und Fiat-Chrysler trägt vor Gericht bereits in einigen Verfahren die Einrede der Verjährung vor. Warum ist die Ausgangslage bei Fiat so kompliziert und knifflig?
- Bei VW kam es 2015 zum großen Knall in den USA, der dann auch Deutschland schnell erreichte und sich zum größten Fall in der Geschichte der Wirtschaftskriminalität der Bundesrepublik entwickelte. Bei Fiat hat der Skandal einen längeren Anlauf genommen und blieb von der Öffentlichkeit verborgen, ehe er 2020 ans Tageslicht kam. 2018 reichte zum Beispiel die EU-Kommission Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Italien ein. Grund: Abgasskandal bei Fiat-Chrysler. Seit 2017 läuft sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien. Richter könnten daher theoretisch auf die Idee kommen, dass bereits 2018 Kläger Kenntnis von dem Skandal erlangt haben. Somit könnte Ende 2021 der Skandal bereits verjährt sein. Die Verjährung tritt nach dem Ablauf von drei Jahren ein. Beginn ist Ende des Jahres, in dem Kläger Kenntnis vom Skandal erlangt haben. Doch diese Entwicklung ist eher unwahrscheinlich.
- Bereits 2015 ploppte der Skandal erstmal in den USA auf. Allerdings war das nur eine kleine Notiz in den deutschen Medien.
- 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe den Fiat Ducato überprüfen, danach das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Resultate waren eindeutig: Die Dieselmotoren halten die gesetzliche Abgasnorm nicht ein und verpesten die Umwelt. Das KBA musste 2016 auf politischem Druck Wohnmobilen gegen besseres Wissen Zulassungen erteilen. Das geschah jedoch von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt.
- Mit Durchsuchungen von Büros durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei Fiat und Iveco erblickte dann der Skandal im Sommer 2020 das Licht einer breiten Öffentlichkeit. Seit dem ist klar, dass FCA von einem großen Abgasskandal betroffen ist.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die juristische Einschätzung beim Thema Verjährung schwierig ist. Daher ist es ratsam für die Verbraucher schnell zu handeln und die Ansprüche gegen den Autobauer und Händler vor Gericht mit Klagen zu sichern. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden.
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal
Der Autokonzern FCA hat einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal und ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Mittlerweile sind über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Die Beweislast gegen den Autobauer ist mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus den vergangenen Monaten:
- Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt ( 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
- Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
- Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
- Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
- Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
- Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
- Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
- Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
- Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
- Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
- Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
- Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de