AbL für Nutzung der Mittel aus der GAP-Krisenreserve als Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende der AbL und Bäuerin bei Verden an der Aller, erläutert:
„Aus meiner Sicht muss es darum gehen, dass die Arbeit auf unseren Höfen unterstützt wird, nicht der Input an Betriebsmitteln. Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden nach dem kalkulatorischen Arbeitszeitbedarf eines Betriebes errechnet und sind degressiv gestaffelt. Dies bedeutet, dass gerade kleinere und mittlere arbeitsintensive Betreibe, z.B. mit Tierhaltung, vergleichsweise hohe Beiträge entrichten. Ein Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung würde dementsprechend diese Betriebe stärker entlasten. Vor dem Hintergrund des hohen wirtschaftlichen Drucks vieler Tierhalter:innen und den steigenden Futterkosten, halte ich solch einen Zuschuss für einen gut zu begründeten Weg.“
Um der Vorgabe der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung der Mittel für nachhaltige Bewirtschaftungsformen zu entsprechen, ist es aus Sicht der AbL denkbar, den Zuschuss an einen maximalen Viehbesatz von 2 GV/ha zu binden. Diese Betriebe tragen sehr viel stärker zu Reinhaltung von Luft und Wasser bei und können darüber hinaus meist eine eigene betriebliche Futtergrundlage für Ihre Tierhaltung nachweisen.
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