Anlässlich der Anhörung zur Einführung einer Impfpflicht und deren Umsetzung über die Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband weist zutreffend auf die ganz praktischen Probleme in der Umsetzung einer zwangsgeldbewehrten Impfpflicht mit umfangreichen Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten durch die Krankenkassen hin. Dies betrifft konkret die nicht zu haltenden zeitlichen, technischen und organisatorischen Erwartungen der Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Impfpflicht. Die Folgen wären zahlreiche fehlerhafte Meldungen über säumige Bürgerinnen und Bürger an die Ordnungsbehörden, die Überlastung der Ämter, die Diskreditierung der elektronischen Patientenakte und nicht zuletzt der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Zustand, der die Verunsicherung bei Impfskeptikern weiter erhöhen könnte und das Ziel, eine ausreichende Impfquote zu erreichen gefährdet. Das Vertrauen der Menschen in ihre Krankenversicherung, die für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz steht, darf nicht beschädigt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen bereit und werden nochmals ihre Aktivitäten bei der Information und Beratung ihrer 73 Millionen gesetzlich Versicherten intensivieren. Sie wollen ihren Beitrag leisten, die Durchimpfungsrate der Bevölkerung Deutschlands gegen das Coronavirus deutlich zu steigern. Allein diese Beratung ist ihre Aufgabe im Rahmen der Impfpflicht-Unterstützung.
(Gemeinsame Pressemitteilung von SVLFG, IKK e. V., BKK Dachverband, KNAPPSCHAFT, AOK-Bundesverband, vdek vom 21.03.22)
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de