Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Erweiterung nötig
„Die Gartenbaubetriebe können bislang von den Förderungen nicht profitieren, wenn sie nicht auf Kurzarbeit zurückgreifen mussten“ erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.
Als Produzenten von lebenden Produkten des täglichen Bedarfs sei dies aber nur sehr eingeschränkt möglich gewesen. Bislang konnte die Ausbildungsqualität in den Betrieben gehalten und ein Wechsel der Auszubildenden in andere Betriebe vermieden werden. Gleichwohl müsse sich die Branche mit Einschränkungen und pandemiebedingten höheren Anforderungen auseinandersetzen.
Angesichts des anhaltenden Corona-Geschehens und der derzeit enormen Verteuerung von Betriebsmitteln fordert der ZVG eine Anpassung beim Bundesprogramm, um so auch die Betriebe des Gartenbaus als wichtige Grundversorger zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird eine Verlängerung des Bundesprogrammes über 2022/23 hinaus befürwortet.
Hintergrund:
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist angetreten, das Ausbildungsgeschehen mit der Pandemischen Lage und den erschwerten Rahmenbedingungen zu stabilisieren. Die Fokussierung auf die Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) hat der ZVG ausdrücklich begrüßt.
Bislang konnten die gärtnerischen Betriebe allerdings von der Förderung nicht profitieren, wenn sie in 2020/21 weniger als zwei Monate oder gar nicht in Kurzarbeit gingen.
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