Verbraucher & Recht

Bundesverfassungsgericht bestätigt einstweilige Anordnung mit Einschränkungen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zum Freihandelsabkommen CETA verkündet. Nach über fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht auch über die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein mit 68.058 Beschwerdeführer*innen gegen das Freihandelsabkommen CETA geurteilt. Das Urteil bestätigt nur die Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Anwendung von CETA. Wie lange die vorläufige Anwendung noch in Kraft bleiben darf wurde nicht geklärt. Das Bundesverfassungsgericht war nicht bereit, über den ganzen Vertrag zu urteilen, was das eigentliche Begehren aller Verfassungsbeschwerden war. 

Marianne Grimmenstein kommentiert:

“Nach jahrelangem Engagement gegen das Freihandelsabkommen macht mich das heutige Urteil des Bundesverfassugsgerichtes traurig. Es  bedeutet, dass man bei der endgültigen Zustimmung zu dem CETA-Abkommen durch den Bundestag und Bundesrat nochmals eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA beim Bundesverfassungsgericht einreichen müsste. Da die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht immer sehr lange dauern, denke ich, dass es keine realistische Möglichkeit mehr gibt, das CETA-Abkommen zu stoppen.” 

Hintergrund:

Marianne Grimmenstein (75), Musiklehrerin aus Lüdenscheid, erlangte über die von ihr eingereichte und bis dato größte Bürger*innenklage gegen Ceta bundesweite Bekanntschaft. Leitmedien wie Der SpiegelDie ZeitSüddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichteten über sie.

Sie hatte im Jahr 2015 über ihre Online-Petition auf Change.org 68.058 Mitgkläger*innen gefunden und im Jahr 2016 eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dazu nutzte sie die Petitionsplattform Change.org in drei Schritten. Zunächst mobilisierte sie mehrere zehntausend Unterstützer*innen für ihr Anliegen in Form einer Online-Petition. Im zweiten Schritt warb sie binnen zehn Tagen die Kosten für den renommierten Rechtsprofessor Prof. Dr. Andreas Fisahn ein. Im dritten Schritt sammelte Frau Grimmenstein nun formale Mitkläger*innen. Alle Bürger*innen konnten der Klage kostenlos beitreten. Sie mussten dazu lediglich eine Vollmacht ausfüllen und per Post an Frau Grimmenstein schicken. 

Das Handelsabkommen CETA (“Comprehensive Economic and Trade Agreement”) ist umstritten. Ziel des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union ist der Abbau von Zollbarrieren und die Förderung des Freihandels von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Von einer Vielzahl von Initiativen und Einzelpersonen wird befürchtet, dass dies – insbesondere aufgrund des geplanten Investitionsschutzes – auf Kosten sozialer, kultureller und ökologischer Standards in der Europäischen Union durchgesetzt würde. Es gilt weithin als Testfall für das ebenfalls geplante amerikanisch-europäische “Transatlantische Freihandelsabkommen” TTIP.

Weitere Informationen:

Link zur Petition: www.change.org/ceta-klage 

Link zur Klage-Vollmacht: www.change.org/CETA-Vollmacht

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