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DBV fordert Grenzkostenrechnung bei den Trassenpreisen im Eisenbahnverkehr

Der Deutsche Bahnkunden-Verband hat auf seinem Bundesverbandstag am 26. März 2022 in Probstzella seine Forderung erneuert, die Trassenpreise im Eisenbahnverkehr auf Grenzkostenniveau ("unmittelbare Kosten einer Zugfahrt"; uKZ) abzusenken.

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass DB Netz und DB Station & Service zu einer "gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft" innerhalb des DB-Konzerns zusammengefasst werden. Diese Gemeinwohlorientierung müsse sich auch in einer Abkehr vom Vollkostenprinzip niederschlagen. Durch die Abkehr von der Vollkostenrechnung wird der Personen- und Gütertransport der Straßennutzung in etwa gleichgestellt und die Benachteiligung der Bahnverkehrs abgebaut.

So würde zum Beispiel der Trassenkilometer im Segment "Standard Schnell" statt 3,57 Euro nur noch 1,496 Euro kosten.

Grundsätzliche Informationen zum Trassenpreissystem der Deutschen Bahn AG und den konkreten km-Preisen nach der Grenz- und Vollkostenrechnungen finden sich hier.

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