Verbraucher & Recht

Der Partnerpass- Die Vollmacht für den Ernstfall in Geldbörsengröße

Der Partnerpass ist gedacht für alle Paare oder Alleinlebende über 18 Jahren mit einer Vertrauensperson. Denn es ist gar nicht so einfach, zum Beispiel nach einem Unfall des Partners beim Arzt oder im Krankenhaus an Informationen zu kommen. Der Pass ist auch für Verheiratete sinnvoll, da laut Gesetz die ärztliche Schweigepflicht auch bei Eheleuten gilt. (Der Trauschein hebt die Schweigepflicht nicht auf.)

Wolfgang Kerscher (Dipl. Ing. FH) erfand hierfür den Partnerpass, den bereits über 20000 deutschsprachige Personen (ohne Verpflichtungen) besitzen. Die Zahl derer, die dazu kommen, steigt stetig. Simpel und zugleich absolut genial gestaltet sich nämlich die „kleine Patientenverfügung“ fürs Portemonnaie: Sei es bei längerer Abwesenheit, beispielsweise während eines Urlaubs oder aber im Notfall, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst handeln kann, können volljährige Personen mit dem Partnerpass einander schnell und unbürokratisch helfen. Der Partnerpass sagt nämlich aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich gewisse Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch übertragen habe, damit sie mir im Notfall helfen kann. Mit dem durch die Gewerkschaft der Polizei und durch den Berliner Gesundheitssenator ausdrücklich empfohlenen Partnerpass können diese Vertrauenspersonen durch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, ärztliche Informationen und das jederzeitige Besuchsrecht erhalten.

So simpel ist der Partnerpass

Beide Parteien füllen einen separaten Pass aus, der dann mit einem gemeinsamen Passfoto beider Parteien (dieses kann einfach mit dem Handy aufgenommen werden und muss nicht biometrisch sein) und der gegenseitigen Unterschrift zehn Jahre Gültigkeit erhält. Der Partnerpass, der keiner zusätzlichen Beglaubigung bedarf, lässt sich zu jedem Zeitpunkt einseitig durch jede der beiden Parteien widerrufen. Wertlos wird der Pass des anderen hingegen automatisch, wenn einer der Pässe vernichtet wird oder ein Vertragspartner nicht bereit ist, seinen Pass zur Ausübung der Vollmacht vorzulegen. So ist der Partnerpass nur dann gültig, wenn beide Pässe zugleich vorliegen. In sehr vielen Lebensbereichen erfüllt der Partnerpass durch seine umfassende Funktion seinen Zweck und dennoch darf jeder Vertragspartner unabhängig vom Partnerpass eine umfangreiche Patientenverfügung besitzen.

Pro Pass fallen 18,50 Euro inkl. MwSt. und einmalig 2,90 Euro Versand an, jedoch sind für einen vollständigen Partnerpass zwei Pässe notwendig. Unter www.partner-pass.de oder der Rufnummer: 0941-71445 können die Partnerpässe bestellt werden.  

Noch mehr Informationen

Mit dem Partnerpass Zeit, Geld und Stress sparen! Gerade im Urlaub bringt der Partnerpass Entspannung und Sicherheit. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Geschichte des Nürnberger Bürgers (Name ist uns bekannt), dessen Geldbeutel mit all seinen Dokumenten im Mallorca Urlaub entwendet wurde. Natürlich hatte er für die Anzeige im spanischen Polizeirevier keine Ausweisdokumente vorliegen. Der zweite Partnerpass seiner Lebensgefährtin erwies sich als die Rettung, da hier neben seiner Personalausweisnummer und seiner Unterschrift auch sein Bild neben seiner Lebensgefährtin zu finden war. (Dieser könnte auch per E-Mail oder Fax schnell zugesendet werden.) Dadurch war für den Nürnberger Touristen zum einen keine aufwendige Fahrt zum Deutschen Konsulat vonnöten und zum anderen konnte er ohne Probleme am Airport einchecken. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich alle EU-Länder so verhalten.

Der Partnerpass- Ebenfalls für Ehepartner wichtig

Auch wenn es weitreichend unbekannt ist, gilt laut BGB ebenfalls bei Ehepartnern eine Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal, ist keine schriftliche Aufhebung vorhanden.

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Telefon: +49 (941) 71445
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E-Mail: info@partner-pass.de
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