Expertise des Dachdeckerhandwerks BW findet in PV-Pflicht-Verordnung keine Berücksichtigung
„Unsere Befürchtungen sind wahr geworden: Die Landesregierung hat die Photovoltaik-Pflicht auf Biegen und Brechen durchgewunken. Zwar hatten wir im Verbändeanhörungsverfahren die Möglichkeit, uns zum Referentenentwurf zu äußern“, so Krawczyk. „Jedoch wurden unsere Empfehlungen, die wir als Fachgewerk empfohlen haben und die für die Umsetzung vor Ort bei Kundinnen und Kunden verantwortlich ist, nicht berücksichtigt.“
Besonders kritisch sieht das baden-württembergische Dachdeckerhandwerk, dass die Definition einer „grundlegenden Dachsanierung“ trotz eingebrachter Verbesserungsvorschläge nahezu unverändert geblieben ist. „Die Begriffsbestimmung lässt den Schluss zu, dass in Zukunft jede klassische Umdeckung ausreichen könnte, um den Tatbestand der PV-Pflicht auszulösen, da eine Erneuerung von Lattungen, Schalungen oder Dämmschichten nicht vorausgesetzt wird. Das ist weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Die Energetik darf bei der PV-Pflicht nicht auf der Strecke“, hebt Karl-Heinz Krawczyk hervor. „Die beste Energie ist die Energie, die erst gar nicht verbraucht wird. Bevor man neue Energie erzeugt, sollte der Energieverbrauch, der, z. B. über das Dach durch unzureichende Dämmung verheizt wird, erst einmal reduziert werden“.
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Installation von PV-Anlagen auf Bestandsdächern stets berücksichtigt werden muss, ist der Dachzustand. Je nach ermitteltem Dachzustand kann es Sinn machen, eine Sanierung vorzuziehen und erst danach die PV-Anlage zu installieren.
„Es darf nicht so weit kommen, dass wir als Dachdecker nun damit anfangen, flächendeckend auf energieineffizienten Dächern ohne gute Dämmung massenhaft PV-Anlagen installieren, die bereits nach wenigen Jahren wieder demontiert werden müssen, weil die Dämmung optimiert werden muss. Doch genau diesen Anschein erweckt der verklausulierte und nicht ausreichend konkrete Verordnungstext“, bemängelt Krawczyk.
Die Hinweise und Empfehlungen, die das Dachdeckerhandwerk als Fachgewerk für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik geäußert hat, fanden mit keinem Wort Eingang in die Verordnung. Damit wurden genau diejenigen ignoriert, die die PV-Pflicht künftig umsetzen sollen.
„Als Dachdeckerhandwerk, das bereits heute mit der Umsetzung von Gründächern, PV- und Solarthermieanlagen oder energetischen Gebäudeoptimierungen betraut und vertraut ist, stehen wir bereit und wollen künftig einen noch größeren Beitrag hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ländle leisten“, so Krawczyk abschließend. „Die energetische Dachsanierung mit Photovoltaik ist schon seit Jahren ein Erfolgsmodell. Daran wollen wir anknüpfen. Die verabschiedete PV-Pflicht-Verordnung macht jedoch deutlich, dass die grün-schwarze Landesregierung eine grundsätzlich andere Auffassung davon hat, was Nachhaltigkeit ist und was nicht.“
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den zehn angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Baden-Württemberg. Sitz des Verbandes ist in Karlsruhe.
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