Fotos von Kindesmissbrauch – Bundeskriminalamt muss laut Regierung nicht löschen
Auch die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung war zunächst entsetzt über eine derartige Aussage.
Eine Analyse der Rechtslage macht allerdings deutlich, warum dies so ist.
Zum einen ist die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig und nicht für Aufgaben der Gefahrenabwehr. Insofern ist sie der Polizei gegenüber bei Gefahren abwehrenden Maßnahmen wie hier der Löschung von Missbrauchsdarstellungen im Netz zum Zweck der Verhinderung ihrer weiteren Verbreitung nicht weisungsbefugt.
Zum anderen regelt das BKA-Gesetz in § 1, dass die Verfolgung sowie die Verhütung von Straftaten und die Aufgaben der sonstigen Gefahrenabwehr eine Sache der Länder bleiben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das bedeutet, dass das BKA nicht aus eigener Machtvollkommenheit befugt ist, in diesen Fällen gefahrenabwehrende Maßnahmen zu betreiben.
Wie also könnte eine Lösung aussehen?
Eine Möglichkeit wäre eine Änderung des BKA-Gesetzes für diese speziellen Fälle.
Eine andere und sehr pragmatische Lösung könnte sein, wenn die für die Gefahrenabwehr zuständigen Länder, vertreten durch ihre Innenminister, mit dem Bundeskriminalamt eine Verwaltungsvereinbarung träfen, in der sie das BKA ersuchen, in ihrem Auftrag und für sie die Missbrauchsdarstellungen im Netz zu löschen.
Morgen und auch noch am 24. März findet ein Sonder-Innenministerkonferenz zu europäischen Bezügen innerpolitischer Themen und Aspekten der Zusammenarbeit statt.
Die Bekämpfung der so genannten Kinderpornografie könnte dem durchaus zugeordnet werden, denn sie ist nicht nur ein europäisches, sondern sogar ein globales Problem.
„Ich appelliere an den Vorsitzenden der IMK, Herrn Innenminister Herrmann, unsere Vorschläge zur Lösung des Problems noch mit auf die Tagesordnung zu nehmen und Frau Bundesinnenministerin Faeser aufzufordern, unverzüglich eine Lösung zu erarbeiten, die es dem BKA bereits kurzfristig ermöglicht, diese schrecklichen Bilder im Netz zu löschen“, erklärt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V.
Becker erinnert an die Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern, bei der damals 16 für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Kommunen das hierfür eben nicht zuständige Sozialministerium in einer Verwaltungsvereinbarung ersuchten, in ihrem Auftrag Informationen über gefährdete Kinder zu erheben.
Das Ganze funktioniert seit 2008.
„Lassen Sie uns nicht noch länger gegenseitige Schuldzuweisungen machen. Es geht um eine Lösung zum Wohl der betroffenen Kinder, und da können und dürfen wir uns nicht in nicht nutzlose Streitigkeiten verstricken,“ so Becker.
Falls es nicht mehr möglich sein sollte, dieses so wichtige Thema noch auf die Tagesordnung der aktuellen Konferenz zu nehmen, regt er einen so genannten Umlaufbeschluss zu diesem so dringenden Thema an.
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