Frühlingsbeginn: Versicherer warnen vor Wildunfällen
„Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Insgesamt zahlten die Kfz-Versicherer für 272.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos im Jahr 2020 rund 853 Millionen Euro. Jeder Unfall kostete die Versicherer durchschnittlich über 3.100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg waren höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen.
Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Nach Wildunfällen entschädigt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2020-5000
Telefax: +49 (30) 2020-6000
http://www.gdv.de
Telefon: +49 (30) 2020-5903
E-Mail: k.jarosch@gdv.de