Finanzen / Bilanzen

Illegales Online-Glücksspiel – Online-Casino muss Verlust erstatten

CLLB Rechtsanwälte hat erneut für einen Mandanten seine beim Online-Glücksspiel erlittenen Verluste zurückgeholt. Das Amtsgericht Meppen entschied mit Urteil vom 22.02.2022, dass die Betreiber eines Online-Casinos den Verlust erstatten müssen, da sie das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht hätten anbieten dürfen (Az.: 3 C 790/20).

Für Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Dennoch haben die Betreiber von Online-Casinos ihre Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler. Sie müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon in zahlreichen Verfahren das Geld für die Spieler zurückgeholt hat.

Aufgrund des großen Angebots von Online-Glücksspielen wussten viele Spieler nicht, dass sie in Deutschland verboten sind. So war es auch in dem Fall vor dem AG Meppen. Im Glauben an legalen Glücksspielen teilzunehmen, spielte der Kläger im Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite im Online-Casino der beklagten Anbieterin und verlor an einem Tag seinen Einsatz in Höhe von 1.000 Euro. Als er erfuhr, dass das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, verlangte er seinen Verlust zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Amtsgericht Meppen entschied, dass die beklagte Anbieterin des Online-Casinos den Verlust in Höhe von 1.000 Euro vollständig ersetzen müsse. Sie habe ihr Online-Glücksspiel auch in Deutschland angeboten und keine geeigneten Maßnahmen wie z.B. Geoblocking ergriffen, um die Teilnahme von Spielern mit Wohnsitz in Deutschland zu erschweren. Zudem habe sie durch die Nutzung der Top-Level-Domain „com“ zum Ausdruck gebracht, dass sich ihr Angebot an jegliche Internet-Nutzer richtet – somit auch an Nutzer in Deutschland, führte das Gericht aus.

Mit ihrem Angebot in Deutschland habe sie gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte gesetzliche Verbot von Glücksspielen im Internet in Deutschland verstoßen. Die Spieleinsätze habe sie daher ohne Rechtsgrund erlangt und müsse die Verluste erstatten, so das AG Meppen.

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot für Online-Glücksspiel zwar gelockert, dies gilt jedoch nicht rückwirkend. „Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste von den Betreibern der Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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