Information zur ausgerufenen Gasfrühwarnstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium
Über das Gasnetz werden Netzkunden sicher mit dem Energieträger Erdgas versorgt. Es gehört zu den Aufgaben der Stadtwerke Schweinfurt GmbH, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben.
Die Energiewirtschaft verfügt über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können. Eine solche Herausforderung kann sich auch für Deutschland aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen.
Derzeit besteht keine Einschränkungen bei der Erdgasversorgung
Gasnetzbetreiber tragen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in ihrem jeweiligen Netz. Im Fall einer Gefährdung oder Störung der Gasversorgung sind die Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zu ergreifen. Dafür setzen die Netzbetreiber eine Vielzahl effektiver Instrumente ein.
Haushaltskunden werden besonders geschützt
Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Zu den geschützten Kunden gemäß § 53a EnWG gehören z. B. Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Pressestelle der Stadtwerke Schweinfurt.
Dirk Wapki
Pressesprecher
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