Juristinnenbund aus Anlass des Open Data Day: Digitalisierung braucht Genderkompetenz!
Offene nicht personenbezogene Daten schaffen Transparenz und können eine informierte gesellschaftliche Entscheidungsfindung ermöglichen. Sie werden daher zunehmend von der Zivilgesellschaft eingefordert und auch der Koalitionsvertrag verspricht einen Rechtsanspruch auf Open Data und eine verbesserte Datenexpertise öffentlicher Stellen. „Diese Vorhaben der Bundesregierung sind begrüßenswert.“, so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig. „Dabei ist jedoch zu hoffen, dass das Thema Gleichstellung in die Digitalpolitik integriert wird. Datenexpertise öffentlicher Stellen muss Geschlechterexpertise mitumfassen.“
Bei allen Vorteilen von Open Data darf nicht aus dem Blick geraten, dass aus gleichstellungspolitischer Sicht grundsätzliche Probleme bestehen: Werden datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten relevant sind, ohne dass diesen Entscheidungen geschlechtsbezogene Daten zugrunde liegen, werden die Lebenswirklichkeit, die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und weiblich gelesenen Personen nicht berücksichtigt. So werden im Gesundheitswesen, in der Pflege oder auch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, beispielsweise im Bereich Hasskriminalität, Daten noch nicht ausreichend nach Geschlecht erfasst. Werden dagegen datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten keine Relevanz haben dürfen, bei denen die Daten aber den Gender-Bias unsichtbar in sich tragen, wird Diskriminierung bestätigt und fortgeschrieben – ein bekanntes Problem im Bereich Arbeits- und Personalrecht. „In der Gleichstellungspolitik oft benannte Probleme, wie benachteiligende Stereotype, fehlender Gewalt- und Diskriminierungsschutz und private Überwachungsszenarien können durch die Digitalisierung massive Verschärfungen erfahren“, befürchtet Anke Stelkens, Vorsitzende der Nichtständigen Kommission Digitales im djb.
Unverzichtbare Grundlage für eine Digitalpolitik, die gleichstellungspolitischen Anforderungen genügen will, ist der Dritte Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“. Der djb verweist außerdem auf seine Ausführungen zur Digitalisierung in den djb-Wahlforderungen und auf seine ausführliche Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der EU-KI-Verordnung.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird vertreten durch die Präsidentin (Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschullehrerin, Hannover) oder eine der beiden Vizepräsidentinnen (Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg und Dr. Dana-Sophia Valentiner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Hamburg).
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