Maskenpflicht in Innenräumen beibehalten
Bei allem Verständnis für eine Sehnsucht nach Erleichterungen dürfe man die Augen vor den Tatsachen nicht verschließen. Das Tragen von geeigneten Schutzmasken sei eine sehr wirksame Maßnahme, um das Risiko einer Ansteckung mit Corona sowie die Übertragungswahrscheinlichkeit der Krankheit zu reduzieren und auf diese Weise das Infektionsgeschehen einzudämmen. „Bis die Lage unter Kontrolle ist, sollte die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen deshalb unbedingt beibehalten werden“, bekräftigt Quitterer.
Darüber hinaus appelliert Bayerns Ärztekammerpräsident an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften) weiter konsequent einzuhalten.
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