Neues BZgA-Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Corona-Schutzimpfung
Auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten ist das Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ eine Hilfestellung, um wichtige Fragen zur Corona-Schutzimpfung leicht verständlich zu beantworten.
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „In Pflegeeinrichtungen stellen sich besondere Herausforderungen und spezielle Fragen für den Umgang mit der Corona-Pandemie. Diese greifen wir auf. Unser neues Merkblatt richtet sich direkt an Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen. Es informiert mit gesichertem Wissen dafür, dass die Corona-Schutzimpfung gut vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützt.“
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrauten Bedürftigen und uns selbst. Ich empfehle die Impfung gegen COVID-19 wirklich jedem Menschen, der in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf arbeitet. Sie schützt die Beschäftigten vor einem schweren Verlauf und möglichen Langzeitfolgen einer Erkrankung. Außerdem reduziert die Impfung das Risiko, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige zu infizieren.“
Das Merkblatt beinhaltet unter anderem Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe. In Kürze wird es auch in Leichter Sprache sowie in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen.
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