Neurovaskuläres Netzwerk unterstützt geschlossen Klagen gegen zusätzliche Neurologie-Abteilungen im Nordwesten
ihrer ablehnenden Haltung gegenüber zusätzlichen Neurologien. Gegen die Bewilligung
entsprechender Abteilungen im Klinikum Leer werden im Klinikum Emden und in der
Ammerland-Klinik in Westerstede rechtliche Schritte eingeleitet – gleiches gilt für die
MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen, wo eine Klage gegen die geplante neurologische
Fachabteilung im Bonifatius-Hospital Lingen zu erwarten ist. Das Krankenhaus Ludmillenstift
in Meppen wird gegen beide Bescheide Klage erheben.
„Die Fakten liegen auf dem Tisch und es ist weiterhin kein inhaltliches Argument für weitere
neurologische Betten genannt worden. Wir bedauern sehr, dass sich die einhellige Meinung
der Experten auf der Ebene der politischen Entscheidungen nicht durchsetzen konnte und wir
nun mit dem Ziel einer weiterhin gut funktionierenden Versorgung der Schlaganfallpatientinnen und -patienten im Nordwesten den Weg der Klage einschlagen müssen,“ so Claus
Eppmann, Sprecher der Geschäftsführung der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-EmdenNorden.
Die im Neurovaskulären Netzwerk Nord-West zusammengeschlossenen Kliniken sind durch
die regional unterschiedlichen Zuweisungen von Schlaganfallpatienten nicht in gleicher Weise
von der Entscheidung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung betroffen.
Deshalb werden nicht alle für ihre Klinik rechtliche Schritte einleiten. Es besteht aber eine
breite Unterstützung für diesen Weg.
Die neun Mitglieder des Neurovaskulären Netzwerks Nord-West stehen fest zusammen bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber zusätzlichen Neurologien. Gegen die Bewilligung entsprechender Abteilungen im Klinikum Leer werden im Klinikum Emden und in der Ammerland-Klinik in Westerstede rechtliche Schritte eingeleitet – gleiches gilt für die MEDICLIN Hedon Klinik in Lingen, wo eine Klage gegen die geplante neurologische Fachabteilung im Bonifatius-Hospital Lingen zu erwarten ist. Das Krankenhaus Ludmillenstift in Meppen wird gegen beide Bescheide Klage erheben.
"Die Fakten liegen auf dem Tisch und es ist weiterhin kein inhaltliches Argument für weitere neurologische Betten genannt worden. Wir bedauern sehr, dass sich die einhellige Meinung der Experten auf der Ebene der politischen Entscheidungen nicht durchsetzen konnte und wir nun mit dem Ziel einer weiterhin gut funktionierenden Versorgung der Schlaganfallpatientinnen und -patienten im Nordwesten den Weg der Klage einschlagen müssen," so Claus Eppmann, Sprecher der Geschäftsführung der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-EmdenNorden.
Die im Neurovaskulären Netzwerk Nord-West zusammengeschlossenen Kliniken sind durch die regional unterschiedlichen Zuweisungen von Schlaganfallpatienten nicht in gleicher Weise von der Entscheidung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung betroffen. Deshalb werden nicht alle für ihre Klinik rechtliche Schritte einleiten. Es besteht aber eine breite Unterstützung für diesen Weg.
Dr. Alexander Poppinga, Vorstand des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg, bringt es auf den Punkt: "Es geht hier nicht um kleinteilige lokale Interessen. Wir haben uns vor Jahren überregional zusammengeschlossen, um für den ganzen Nordwesten die vorhandene eng vernetzte Versorgung zu sichern und dauerhaft zu erhalten. Wir werden gerade jetzt weiter gemeinsam handeln, weil wir aus medizinischen Gründen die beschlossene Atomisierung der Versorgungslandschaft ablehnen. Da die zur Verfügung stehenden Fachkräfte für die Versorgung von Schlaganfallpatienten zahlenmäßig begrenzt sind, würde ein sich zwangsläufig ergebendes gegenseitiges Abwerben uns alle schwächen."
Sollte es seitens der Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens die Bereitschaft zu einem direkten Dialog mit den Kliniken des Neurovaskulären Netzwerks Nord-West im Sinne einer einvernehmlichen Lösung geben, stehen die Geschäftsführungen der Häuser für konstruktive Gespräche immer zu Verfügung.
Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH
Bolardusstraße 20
26721 Emden
Telefon: +49 (4941) 94-1025
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