Finanzen / Bilanzen

Schneller finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten zwingend notwendig

Die DSTG Rheinland-Pfalz fordert aufgrund der derzeit hohen Kraftstoffpreise die im Außendienst der Finanzverwaltung anfallenden dienstlichen Fahrtkostenerstattungen entsprechend anzupassen.

Für dienstliche Fahrten verwenden die Beschäftigten der Finanzverwaltung ihre privaten PKW. Dafür erhalten sie eine Reisekostenentschädigung. Diese reichte schon vor dem kriegsbedingten exorbitanten Anstieg der Kosten zur Deckung nicht mehr aus, weshalb man momentan bei den Reisekosten deutlich drauflegt. Die DSTG fordert deshalb eine schnelle Anpassung des Reisekostenersatzes. „Es kann und darf nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ihr Privatfahrzeug zur Verfügung stellen und dann noch auf den hohen Kosten sitzen bleiben“, so Landesvorsitzender Stefan Bayer. „Immerhin sorgen sie im Außendienst für hohe Steuereinnahmen!“ Ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz nur sehr eingeschränkt möglich, sodass die Betroffenen auf den PKW angewiesen sind.

Außerdem fordert die DSTG eine Vereinfachung des Reisekostenrechts und damit den Wegfall der Staffelungen. Den Höchstsatz von 35 Ct erhalten momentan nur die Vielfahrer und das auch nur für die ersten 10 000 km. Ansonsten werden momentan zwischen 15 und 30 Ct/km gezahlt.

Die DSTG kann sich spontan durchaus eine temporäre, flexible Anpassung der Reisekostenerstattung vorstellen, die sich am Benzinpreis orientiert und für diese hoffentlich nicht dauerhaft bleibende Ausnahmesituation Ausgleich schafft. Im Anschluss muss eine grundlegende Neuregelung her.

 

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