VKU reicht Stellungnahme zu EEG-Entwurf ein
„Gerade die aktuelle Lage verdeutlicht noch einmal, dass wir die Erneuerbaren Energien viel schneller ausbauen müssen. Der EE-Ausbau liegt im öffentlichen Interesse: Die Erneuerbaren sorgen für Klimaschutz und tragen zur mehr Resilienz und Unabhängigkeit bei der Energieversorgung bei. Und gerade jetzt sehen wir: Die Energiewende ist eine Frage der nationalen Sicherheit. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf der EEG-Novelle das Thema jetzt entschlossen und zügig angehen möchte.
Die in der EEG-Novelle vorgesehenen Erhöhungen der Ausbaupfade und der Ausschreibungsmengen sind daher folgerichtig. Insbesondere begrüßen wir, dass die Rahmenbedingungen für die Solarenergie durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen verbessert werden sollen. Für die Energiewende in den Städten ist entscheidend, dass Solar-Dachanlagen wieder eine angemessene Förderung erhalten. Leider sieht der Entwurf bisher keine Erhöhung des Mieterstromzuschlags vor. Das ist aber dringend notwendig, wenn auch Mieterinnen und Mieter an der Solarstromerzeugung teilhaben sollen. Bislang sind Mieterstromprojekte nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich tragfähig. Das hemmt den PV-Ausbau in den Städten gewaltig. Und: Nicht nur Bürgerenergie, sondern auch Bürgerbeteiligung muss im EEG privilegiert werden. Nur so können die die Menschen vor Ort umfassend an Wind– und Solarparks teilhaben.
Bedauerlich ist, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des KWKG keine Perspektive für den dringend notwendigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bieten. KWK-Anlagen sind notwendig, um den EE-Ausbau abzusichern und den Kohleausstieg zu ermöglichen. KWK-Anlagen auf Wasserstoffbasis sorgen in einer dekarbonisierten Energiewelt für klimaneutrale Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Anstatt jedoch die Rahmenbedingungen für den notwendigen KWK-Ausbau zu verbessern, werden im vorliegenden Entwurf neue Anforderungen an KWK-Anlagen formuliert. Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. KWK ist und bleibt eines der effizientesten Instrumente, um die Klimaziele zu erreichen, da sie wandlungsfähig ist und durch ihren flexiblen Einsatz den Ausbau der volatilen Erneuerbaren und die Transformation der Wärmenetze absichert.
Klar ist: Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur gelingen, wenn auch die Rahmenbedingungen in anderen Rechtsbereichen angepasst werden. Das gilt insbesondere für das Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht. Nur wenn hier ebenso zügig nachgesteuert wird, kann die EEG-Novelle den gewünschten Effekt haben. Ohne diese Verbesserungen würde auch diese EEG-Novelle ins Leere laufen.“
Die VKU-Stellungnahme finden Sie hier .
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