Vor der ersten Motorradtour: Versicherungsschutz prüfen!
Haftpflichtschutz ist in Deutschland Pflicht
Die Haftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, beispielsweise, wenn man mit seinem Motorrad einen Unfall verursacht und eine andere Person dabei verletzt. Die Deckungssumme sollte bei einem Haftpflicht-Versicherungsschutz bei 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen.
- Mit dem Vergleichsrechner von Nafi können Motorrad-Halter*innen Tarife vergleichen und einen günstigen Anbieter ermitteln, der die BdV-K.-o.-Kriterien berücksichtigt.
Bei Teilkasko auf Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls achten
Eine weitere Absicherung kann über eine Kaskoversicherung erfolgen. Eine Teilkaskoversicherung sichert dabei das Motorrad gegen Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Glasbruch, Brand, Hagel oder Wildschäden ab. „Bei der Teilkaskoversicherung sollten Versicherte ihr Augenmerk darauf legen, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Denn nur unter dieser Voraussetzung leistet die Versicherung auch, wenn man sein Motorrad zum Beispiel trotz Sturmwarnung draußen abstellt und so einen Schaden riskiert. Andernfalls müsste man damit rechnen, dass die Teilkaskoversicherung nicht oder nur in geringem Umfang für den Schaden aufkommt“, erklärt Boss.
Vollkasko: teuer und nur für kostspielige Maschinen empfehlenswert
Bei selbst verschuldeten Unfällen würde die Teilkasko nicht greifen. Für solche Fälle benötigen Motorradfahrer*innen eine Vollkaskoversicherung. Sie leistet außerdem bei Vandalismus. „Die Prämien fallen bei Vollkaskoversicherungen aufgrund des Unfallrisikos von Motorradfahrer*innen allerdings meist recht hoch aus und Versicherer warten teils mit strengen Annahmerichtlinien auf. Aufgrund der jeweils geforderten Prämie sollten Motorradfahrer*innen gut abwägen, ob ein Vollkaskoschutz für sie notwendig ist“, rät Boss.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de