Weltfrauentag: „Geschädigte müssen vor deutschen Gerichten klagen können!“
Für die Anlage der Kaweri Coffee Plantation im ugandischen Bezirk Mubende wurden 2001 rund 4.000 Menschen von der ugandischen Armee gewaltsam aus ihren Dörfern vertrieben. Bis heute kämpfen sie gerichtlich um Entschädigung. Viele leben in bitterer Armut und leiden unter chronischem Hunger. Frauen berichten seit ihrer Vertreibung über sexuelle Übergriffe auf der Plantage und die Zunahme häuslicher Gewalt. Die Kaweri Coffee Plantation gehört der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe. Die Bundesregierung hat das Unternehmen gegen Vorwürfe der Betroffenen und von FIAN bisher immer in Schutz genommen. „Deutschland muss in diesem Fall endlich seinen extraterritorialen Staatenpflichten wahrnehmen und das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen“, fordert FIAN-Referentin Gertrud Falk, die die Betroffenen seit 2003 unterstützt. „Der Fall zeigt exemplarisch, dass wir in Deutschland dringend Klagemöglichkeiten für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland benötigen.“
Ein weiterer aktueller Fall aus Uganda: Um Exporteuren exklusive Fangrechte für Nilbarsch zu sichern, hat die ugandische Regierung Fangpraktiken, die vor allem den Lebensunterhalt von Kleinfischerinnen sichern, unter Strafe gestellt. Eine Sondereinheit der ugandischen Armee setzt die Regelungen brutal durch. Kleinfischerinnen werden misshandelt und ihre Ausrüstungen zerstört. Der Nilbarsch landet auch auf deutschen Tellern. „Das gewalttätige Vorgehen des ugandischen Staats verstößt gegen das internationale Verbot von Folter und gegen jegliche Rechtsstaatlichkeit,“ empört sich Gertrud Falk. „Deutschland und die EU müssen Importe von Nilbarsch aus Uganda stoppen, um die Menschenrechte der Kleinfischerinnen zu schützen.“
Der UN-Ausschuss zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung von Frauen (engl. CEDAW) hat in seinen jüngsten Empfehlungen an den ugandischen Staat seine Besorgnis sowohl über Landenteignungen und Zwangsvertreibungen von Frauen im Zusammenhang mit der Kaweri Coffee Plantation als auch über das brutale Vorgehen des Militärs gegen die Kleinfischerei ausgedrückt. Der Ausschuss fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auf Basis des Völkerrechts, angemessene und unverzügliche Entschädigungen sowie Wiederherstellung der Rechte der betroffenen Frauen. Bereits 2017 hatte der CEDAW-Ausschuss im Hinblick auf die gewaltsame Vertreibung für die Kaweri Coffee Plantation dem deutschen Staat empfohlen, den betroffenen Frauen zu ermöglichen, ihre Rechte vor einem deutschen Gericht einklagen zu können. Diese Empfehlung hat die Bundesregierung bisher nicht umgesetzt.
Hintergrundinformationen:
• CEDAW-Empfehlungen an Uganda vom 28.02.2022, Doc.No. CEDAW/C/UGA/CO/8-9
• CEDAW Bericht Deutschland vom 09.03.2017, Doc.No. CEDAW/C/DEU/7-8
• Parallelbericht zu Uganda von FIAN für den CEDAW-Ausschuss
• Informationen zur Vertreibung für die Kaweri Coffee Plantation
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