Windenergie in NRW: „Landesregierung muss Blockade beenden“
„Spätestens die bestürzenden Ereignisse in der Ukraine sollten die Landesregierung überzeugen, wie wichtig eine klimaneutrale heimische Energieerzeugung ist. Anstatt weiterhin überwiegend auf Energieimporte zu setzen, müssen die vor Ort existierenden Potenziale der erneuerbaren Energien beschleunigt erschlossen werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Dafür müssen die bisherigen ideologisch motivierten Hemmnisse der Windenergienutzung abgebaut und klare Planungsvorgaben zur Minimierung möglicher Konflikte landesplanerisch verankert werden.“
Dabei tritt der Umweltverband allen Verlautbarungen entgegen, die im Natur- und Artenschutz das vermeintliche Haupthindernis beim Ausbau der Windenergienutzung sehen. Dass Klagen von Naturschutzverbänden die wesentliche Ursache für den schleppenden Ausbau der Windenergienutzung sind, sei nicht belegbar.
„Durch die Abkehr von einer regionalplanerischen Steuerung des Ausbaus der Windenergienutzung hat die Landesregierung den Kommunen vor Ort die Konfliktbewältigung aufgehalst. Zusammen mit anderen Restriktionen hat Schwarz-Gelb dadurch den Bau von Windenergieanlagen massiv ausgebremst. Mit einem Nettozubau von gerade einmal 299 Megawatt in 2021 liegt NRW weit hinter dem klimaschutzpolitisch Notwendigen zurück“, so BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Wir brauchen mindestens eine Verdreifachung des Ausbautempos.“
Dazu schlägt der BUND in seiner Stellungnahme zur Landtagsanhörung vor, die Flächenverfügbarkeit durch die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten mit Eignungswirkung auf etwa 2 Prozent der Landesfläche regionalplanerisch zu sichern. Zudem müssten die sachlich unbegründeten Mindestabstände zur Wohnbebauung ersatzlos wegfallen. Allein dadurch könnte die potenzielle Fläche für die Windenergienutzung um 50 Prozent erhöht werden, ohne das Schutzniveau für die Bevölkerung zu verringern. Der BUND tritt ferner dafür ein, den weitgehenden Ausschluss von Windrädern in Wirtschaftsforsten zu revidieren.
Zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren tragen laut BUND auch eine Vereinheitlichung der Gutachten- und Prüfungsstandards und einheitliche Bewertungsrahmen, zum Beispiel im Bereich des Artenschutzes, bei. Auch müssen die Genehmigungsbehörden personell viel besser ausgestattet und die Bevölkerung frühzeitig eingebunden werden. Wenngleich Windkraftanlagen nicht die Hauptursache für die Gefährdung bestimmter Vogelarten wie etwa den Rotmilan sind, kann die Einführung technischer Schutzmaßnahmen (Vogeldetektionssysteme, zeitlich befristete Abschaltungen) mögliche Konflikte weiter minimieren.
Auch wenn die Akzeptanz der Windkraftnutzung im überwiegenden Teil der Gesellschaft sehr hoch ist, könne diese vor allem auch durch die Realisierung von Bürgerenergie-Projekten weiter gestärkt werden, so der BUND. Hierzu bedürfe es bundesweit einheitlicher und regelmäßiger finanzieller Beteiligungen der Standortgemeinden und damit ihrer Anwohner*innen an der Wertschöpfung der Windenergienutzung. Damit könne der Ausbau der Windenergie auch zur Mitfinanzierung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge beitragen.
Mehr Infos: Die BUND-Stellungnahme zur Landtagsanhörung finden Sie …hier
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