Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen auch 2021 fast unverändert
Bei der gutachterlichen Überprüfung erwies sich auch 2021 nur ein Teil der Patientenvorwürfe als tatsächliche Behandlungsfehler: So bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 128 der 534 abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 93 bejahte Behandlungsfehler bei 434 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfällen.
Die meisten der 804 Behandlungsfehlervorwürfe (Praxis und Krankenhaus) betrafen 2021 die Fachgebiete Orthopädie/Unfallchirurgie (203), Allgemeinchirurgie (42), Frauenheilkunde (30), Innere Medizin (26), Augenheilkunde (22), Kardiologie (17) und Neurologie (15). Deutliche Unterschiede zum Vorjahr gab es beispielsweise bei der Handchirurgie (2021: 12 Patientenvorwürfe gegenüber 17 im Jahr 2020) und der Neurochirurgie (2021: 8 gegenüber 16 im Jahr 2020)
„Selbstverständlich ist jeder Behandlungsfehler ein Fehler zu viel“, erklärt Pinkowski. „Allerdings lässt sich aus den im Vergleich zum Vorjahr generell fast unveränderten und in einigen Fachgebieten sogar deutlich gesunkenen Fallzahlen eine hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen – trotz der Zusatzbelastung durch die Corona-Pandemie.“ Für Ärztinnen und Ärzte habe Patientensicherheit oberste Priorität, betont Pinkowski. Um diesem Grundwert ärztlichen Handelns gerecht zu werden, habe die Ärzteschaft zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention entwickelt, die in Kliniken und Praxen längst zum Alltag zählten.
Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für die Antragsteller kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der Gutachterstelle soll zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind.
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