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Ambulante Vorsorgeleistungen: Eine Chance, viele Fragezeichen

Alle Optionen ausgeschöpft und selbst erschöpft? Dann ist Zeit für eine Ambulante Vorsorgeleistung. Das kompakte Vorsorgepaket liefert jetzt die Krankenkasse und bringt all jene, die Körper und Geist stärken müssen, in die Heilbäder und Kurorte. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in ganz Deutschland und eine spannende Frage für die Heilbäder und Kurorte.

„Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist eine herausragende Chance für Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, erklärt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten. „Doch es bedarf auch der weiteren Voraussetzungen und Strukturen zur Durchführung der Ambulanten Vorsorgeleistungen,“ betont Köhler und blickt dabei besonders in die Richtung der Krankenkassen. Denn die Heilbäder und Kurorte bieten hochwertige Behandlungen, die auch entsprechend entlohnt werden müssen.

Ärzte, Physiotherapeuten und Gesundheitsdienstleister müssen für ihre Arbeit auskömmlich vergütet werden. So müssen die Preise für die ärztliche Begleitung und die therapeutischen Anwendungen deutlich angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die Kommunen, die über eigene Kurmittelzentren verfügen, auf Personalkosten sitzen bleiben und somit die Leistungen der Krankenkassen ‚subventionieren‘. Sie wollen auch nicht dabei zusehen müssen, wie Patientinnen und Patienten im Europäischen Ausland behandelt werden, während in Deutschland neu aufgebaute Strukturen ungenutzt liegenbleiben.

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu der Präventionsmaßnahme zu ermöglichen, muss auch die Zuzahlung erhöht und an die Realität angepasst werden. Aktuell zahlen die Krankenkassen pro Tag bis zu 16 Euro Zuschuss für die Übernachtung und Aufenthalt der Gäste. Während sich die Preise für Lohn, Gehalt und Aufenthalt gestiegen sind, blieb der Zuzahlungsbetrag auch der letzten Gesetzesänderung 2021 unverändert.

Die Heilbäder und Kurorte in Hessen fordern darüber hinaus von der Bundesregierung Förderprogramme, um die prädikatisierten Orte in einem deutschlandweiten Prozess zu digitalisieren und ihre Angebote auf einer eigenen Plattform transparent zu machen. Weiterhin müssen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die neue Pflichtleistung der Krankenkassen zu kommunizieren, und zwar auf den unterschiedlichsten Ebenen. Die Ärzte müssen motiviert werden – gegen eine geringe Aufwandsgebühr zusätzlich zu ihrem umfassenden Leistungskatalog – mit den Patienten nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, wenn die Therapieangebote vor Ort nicht mehr ausreichen.

„Die Ambulanten Vorsorgeleistungen helfen besonders den Bürgerinnen und Bürger, die in einer veränderten Welt immer mehr gefordert – und auch überfordert – werden,“ macht die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller bewusst.

Mit dem dreiwöchigen Aufenthalt in einem Heilbad oder Kurort werden die Menschen aus dem häuslichen Umfeld herausgelöst, um ihrer persönlichen Ausrichtung Perspektiven zu geben. Physio- und psychotherapeutische Anwendungen aktiveren zudem die Abwehr- und Selbstheilungskräfte. Den Rahmen dafür bilden die Heilbäder und Kurorte mit ihren herausragenden Angeboten. Dabei sind gerade die Natürlichen Heilmittel, zu denen Mineral- und Solewasser, Moor und Heilklima zählen, sind für die medizinisch-therapeutische Behandlung von großem Wert. Alles ist darauf ausgerichtet, um zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und der Bürgerinnen und Bürger beizutragen.

Bis vor drei Jahrzehnten waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen, als auch die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden.

„Wir gehen davon aus, dass die Wiedereinführung der Ambulanten Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung der Krankenkasse eine ernstgemeinte Option für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist und kein  pro forma Wahlgeschenk,“ betont der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Michael Köhler, abschließend. „Dann müssen aber auch die finanziellen Voraussetzungen für Gastgeber und Gäste geschaffen werden.“

Über den Hessischer Heilbäderverband e.V.

Der Hessische Heilbäderverband e.V. ist die Interessenvertretung der 30 Heilbäder und Kurorte in Hessen. Diese Kompetenz-Zentren für Vorsorge, Rehabilitation und medizinische Versorgung bieten vielfältige gesundheitstouristische Angebote. "Heilbad" und "Kurort" sind Prädikate, die eine hohe Qualität sowie eine wissenschaftlich fundierte medizinische Kompetenz in Verbindung mit Natürlichen Heilmitteln sicherstellen. Nachhaltigkeit und der Schutz beziehungsweise die Pflege der Umwelt sowie der Natürlichen Heilmittel sind daher eine wichtige Säule der Arbeit der Heilbäder und Kurorte. Als regionale Versorgungszentren mit ausgezeichneter Infrastruktur sichern sie die Grundversorgung an Gesundheitsangeboten in Hessen, die den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen. Weitere Informationen sind unter www.hessische-heilbaeder.de erhältlich

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Ansprechpartner:
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Geschäftsführerin
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Fax: +49 (6174) 236-48
E-Mail: almut.boller@kurbad-koenigstein.de
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