BARMER-Verwaltungsrat beschließt Satzungsänderung
Stimmabgabe bei der Sozialwahl 2023 erstmals online möglich
Mit Blick auf die Sozialwahl im kommenden Jahr begrüßt Heinemann die Möglichkeit der Online-Wahl. Erstmals könnten die wahlberechtigten Mitglieder der BARMER ihre Stimme online abgeben. Damit vollzögen auch die Sozialwahlen einen digitalen Wandel, der das Gesundheitswesen insgesamt tiefgreifend verändere. „Die Möglichkeit der Online-Abstimmung macht die Sozialwahl für viele Menschen attraktiv, die in ihrem Alltag bereits selbstverständlich digitale Anwendungen nutzen. Dadurch kann die Wahlbeteiligung steigen und die demokratische Legitimation der Verwaltungsräte unterstrichen werden“, so Heinemann. Die BARMER habe bereits im Juni 2020 durch eine Satzungsänderung die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Modellprojekt zur Online-Wahl geschaffen. Da die Sozialwahl nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland sei, erwartete er von dem Modellprojekt auch eine Signalwirkung für weitere Wahlen.
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