Bei Grillvergnügen auch an Versicherungsschutz denken
Die Privathaftpflichtversicherung greift beispielsweise, wenn eine versicherte Person beim Grillfest einer anderen Person schwerwiegende Verletzungen zufügt. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet und eine Person schwer verletzt, muss im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen leisten. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, warnt Boss.
Es kann natürlich auch vorkommen, dass man beim Grillen selbst verletzt wird.
Sind nach einem Grillunfall Invaliditäten die Folge, dann zahlt die private Unfallversicherung eine entsprechend vertraglich vereinbarte Summe. Mit dieser können dann Hilfsmittel oder z. B. benötigte Umbauten am Haus finanziert werden.
„Erleidet eine Person bei der Grillfete aber so schwerwiegende Verletzungen, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausüben kann, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung absolut empfehlenswert“, erläutert Boss.
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