Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz gewährte 2021 Bürgschaften im Volumen von CHF 32 Mio.
Erhöhung der bewilligten Gesuche und des Gesamtvolumens
Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte 2021 mehr Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 56 (Vorjahr 51). Das Gesamtvolumen betrug CHF 9‘671’285 (Vorjahr CHF 5’650’500). 2021 wurden 22 (Vorjahr 12) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 5’886’500 (Vorjahr CHF 2’095’000) bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 34 (Vorjahr 39) mit einem Totalbetrag von CHF 3‘784‘785 (Vorjahr CHF 3‘555‘500) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.
Jahresgewinn leicht höher als im Vorjahr
Der Jahresgewinn erhöhte sich geringfügig auf CHF 198’244. Das Ergebnis war einerseits von einem höheren Wertschriftenerfolg und andererseits auch von höheren Wertberichtigungen auf Bürgschaften geprägt.
Stabile Bilanzverhältnisse
Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 897’956 auf CHF 27’703’669 reduziert. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn) betrugen per Ende 2021 CHF 27‘445‘039 (Vorjahr CHF 27‘246’795).
Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim
In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Während der nächsten 20 Jahre ist der Bürgschaftsbetrag zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.
Weiterführende Informationen
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