Finanzen / Bilanzen

Corona-Bonus: Neuer Zuschuss für Pflegekräfte

Viele Mitarbeitende in der Intensivpflege sollen eine zusätzliche Prämie erhalten – als weitere finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen während der fortdauernden Corona-Pandemie. Den Bonus sollen sie steuerfrei erhalten.

Die Bedingungen für den neuen Pflegebonus

Pflegekräfte können einen neuen Bonus bekommen. Dieser ist im Entwurf des Pflegebonusgesetzes enthalten. Die Prämie lässt sich laut Entwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes unter folgenden Bedingungen steuerfrei auszahlen:

  • sie wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und
  • die Pflegekräfte bekommen sie zwischen dem 18. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2022.

Arbeitgeber bekommen das Geld erstattet!

Arbeitgeber zahlen den Bonus ihren Pflegekräften. Die Kosten bekommen Arbeitgeber vom Bund erstattet. Dafür stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Freiwillige Leistungen des Chefs, die er nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt, sind nicht begünstigt.

Wer erhält einen Krankenhaus- oder Pflegebonus?

  • Die Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Corona-Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandeln mussten. Also Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden. Insgesamt sind das nur etwa 837 von insgesamt rund 1.900 Krankenhäusern.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus dann an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren.
  • Außerdem werden zugelassene Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten zwischen Juli und Dezember 2022 einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die zwischen November 2020 und Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus.

Mit wie viel Krankenhausbonus ist zu rechnen?

  • Wie hoch die Prämie für Mitarbeiter von Krankenhäusern ausfallen wird, ist noch nicht bekannt, da dies abhängig von der Anzahl der durch die Krankenhäuser gemeldeten Mitarbeiter sein wird. Vereinfacht dargestellt: Die 500 Millionen Euro werden durch die Anzahl der Berechtigten geteilt. Daraus ergibt sich die Höhe der Prämie.

Mit wie viel Pflegebonus ist zu rechnen?

  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung in Pflegeeinrichtungen erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit).
  • Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in einer Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- oder Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

„Die neue Prämie bietet den Arbeitgebern eine gute Möglichkeit, die hohen Leistungen ihrer Mitarbeitenden in der Pflege und Intensivpflege erneut zu honorieren – ohne dass ihnen damit selbst Kosten entstehen“, lobt Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger in Sangerhausen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel