DigitalPakt – Im Dschungel des Vergaberechts?
Teil I der zehnteiligen Videoreihe beschäftigt sich mit den Fragen, ab wann vergaberechtliche Vorschriften einzuhalten sind und welche beachtet werden müssen, sobald beantragte Fördermittel genehmigt worden sind. Ergeben sich nämlich gravierende Mängel bei der Verausgabung der Fördermittel, „droht die Gefahr, dass ich die Mittel zurückzahlen muss – ganz oder teilweise“, mahnt Schidlowski. Das Problem: Zu dem Zeitpunkt, zu dem solche Mängel auffallen, seien die Fördergelder bereits ausgegeben, sodass eine Rückforderung aus eigenen Mitteln beglichen werden müsse. Wie Schulträger dieses Risiko umgehen können, erklärt der Rechtsanwalt für Vergaberecht im YouTube-Video „Vergaberecht und Zuwendungen“.
Weiterführende Informationen bietet das Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“, das auf der Videoreihe basiert und Frank Schidlowski gemeinsam mit Thomas Kadenbach, Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept, entwickelt hat. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen.
AixConcept liefert als Experte für digitale Bildung seit 2003 schlüsselfertige IT-Lösungen für Bildungseinrichtungen. Mehr als 3500 Schulen und andere pädagogische Institutionen in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland erhalten Beratung, Konzeption, Umsetzung und Wartung aus einer Hand. Cloudbasierte Lösungen unterstützen die pädagogischen Anforderungen an Unterricht in der Schule oder aus der Distanz. Aus der Firmenzentrale in Stolberg bei Aachen und mit Partnern sorgt AixConcept für einen reibungslosen Betrieb der Schul-Netzwerke und ist führender Lieferant für Schul-IT im deutschen Markt. Eine eigene, leistungsfähige Cloudlösung (MNSpro Cloud) und ein betriebssystemübergreifendes Mobile Device Management (MNSpro Cloud) runden das Leistungsportfolio ab. Darüber hinaus ist die AixConcept ist mehrfach zertifizierter Microsoft Goldpartner.
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