Bautechnik

Eine absehbare Katastrophe – BDB kritisiert erneuten KfW-Förderstopp

Nur wenige Stunden nachdem die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude durch die KfW heute nach dreimonatiger Pause wieder angelaufen war, vermeldete das Kreditinstitut den erneuten Antragsstopp. Der Hintergrund: Die für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden der hohen Effizienzhaus-40-Klasse zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro waren innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht.

Neue Anträge können zwar ab dem 21. April wieder gestellt werden, sind jedoch in einer noch höheren Stufe nur noch für das Effizienzhaus 40 mit sog. Nachhaltigkeits-Klasse entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) vorgesehen.

Der BDB kritisiert den aufgrund der geringen Fördersumme absehbar gewesenen, erneuten Förderstopp scharf und befürchtet massive Unsicherheiten auf Seiten von Bauherren mit gravierenden Folgen für die planenden Berufe und die Bauwirtschaft.

BDB-Präsident Christoph Schild: „Nach dem katastrophalen Förderstopp zu Jahresanfang und der Neuausrichtung der Förderung in Stufen muss jede Stufe so ausgestattet sein, dass verlässlich geplant werden kann. Nur so werden wirksam Anreize für das klimagerechte Bauen gesetzt, gelingt die notwendige ökologische Bauwende und werden die dringend benötigten neuen Wohnungen gebaut.“

Neben den direkten negativen Folgen für viele private Bauherren, Kommunen und Planungsbüros in ganz Deutschland, ist davon auch die Bauwirtschaft betroffen. Ohne ausreichend zur Verfügung gestellte Mittel werden die Unsicherheit und die daraus resultierende Zurückhaltung bei Investitionen auf Seiten privater Bauherren sowie Unternehmen zunehmen.

Der BDB fordert die Bundesregierung dazu auf, die Mittel für den Neubau auch der KfW-40EE-Klasse dringend aufzustocken und so für Planungssicherheit zu sorgen. Das der Förderung zugrundeliegende Programm der neuen Bundesregierung für das klimagerechte Bauen wird ausdrücklich begrüßt, darf aber nicht die breite Masse der Bauherrenschaft und der am Planen und Bauen Beteiligten ausschließen.

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