Finanztip schützt vor unseriösen Energieanbietern
Mit hohen Boni und niedrigen Preisen locken bestimmte Strom- und Gasanbieter neue Kunden. Die versprochenen Bonuszahlungen und zu viel bezahlten Abschläge überweisen diese Strom- und Gasversorger vielen Kundinnen und Kunden aber nicht automatisch. Allein beim Stromversorger „Immergrün“ hatten nach WDR-Stichprobe rund 80 Prozent der befragten Kunden ihnen zustehende Guthaben nicht ausgezahlt bekommen – meist wohl mehrere Hundert Euro.
Billiganbieter verstoßen regelmäßig gegen Energie- und Vertragsrecht
Das unseriöse Verhalten dieser Firmen ist der Experten-Redaktion von Finanztip seit 2017 bekannt: Wiederholt haben die Anbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (vormals 365 AG, „Immergrün“ und „Idealenergie“) und Fuxx („Grüner Funke“) wegen intransparenter Preiserhöhungen oder verspäteter Auszahlung von Guthaben gegen Gesetze verstoßen. 2020 deckte Finanztip auf, dass die Firmen systematisch Guthaben und Boni zurückhalten. Unterstützt werden sie dabei von der GfM Gesellschaft für Messdienstleistungen mbH, die den Kundenservice für die Energielieferanten erledigt. Guthaben lässt der Dienstleister nach Informationen von Finanztip nur auszahlen, wenn Kundinnen und Kunden es hartnäckig einfordern. Im aktuellen WDR-Bericht sagten mehrere ehemalige Beschäftigte der GfM, dass ihnen mit einer Abmahnung, bzw. im Wiederholungsfall mit einer Kündigung gedroht worden sei, sollten sie Kunden über bestehende Guthaben informieren.
Indes setzen die Anbieter Kunden bei Zahlungsrückstand unter Druck: So bekam eine Finanztip-Leserin im Jahr 2018 statt einer Vertragsbestätigung des Energielieferanten Immergrün (damals 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH), die Mahnung eines Inkasso-Büros. Das hatte der Energielieferant beauftragt, um Außenstände einzutreiben. Da der Finanztip-Leserin zuvor keine Vertragsbestätigung zuging, nahm sie an, dass der Vertrag nicht zustande gekommen war. Obwohl sie die Forderung beglich, kündigte der Anbieter sie vor Ablauf von drei Monaten – damit stand der Frau keine Bonuszahlung zu. Pikant an der Praxis: Der Eigentümer des Inkasso-Büros ist gleichzeitig Gesellschafter der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft.
Verbraucherfreundliche Vergleichsrechner nutzen
Der Geldratgeber Finanztip sortiert als einziges Unternehmen in seinen Strom- und Gasrechnern systematisch die Anbieter aus, die gegen geltendes Energie- oder Vertragsrecht verstoßen. „Wir listen keine Tarife der Anbieter Enstroga, Strogon, Wunderwerk, GfM und Fuxx sowie der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mit den Marken Immergrün, Idealenergie, almado auf, von denen wir Rechtsverstöße gegenüber Kundinnen und Kunden beobachten“, sagt Ines Rutschmann, Energie-Expertin von finanztip.de. Die Finanztip-Expertin empfiehlt Verbrauchern auch auf Kundenbewertungen zu achten. „Die Problemanbieter erhalten auf Vergleichs- und Bewertungsportalen regelmäßig schlechte Bewertungen“, erklärt Rutschmann.
Weitere Informationen
- Vier Urteile gegen Stromanbieter: Wie Finanztip Sie schützt: https://www.finanztip.de/blog/vier-urteile-gegen-stromanbieter-wie-finanztip-sie-schuetzt/ (28.02.2020)
- Zum Ratgeber Stromanbieter wechseln: https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln
- Zum Ratgeber Gasanbieter wechseln: https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gasanbieter-wechseln/
- Zum WDR-Beitrag „Abzocke durch Stromversorger“: https://www.ardmediathek.de/video/doku-und-reportage/billiger-strom-abzocke-als-geschaeftsmodell/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTA3MzlmMDY4LTI3MWYtNDI2ZS04MWE3LThmNmE1NmI3Mjk5Ng
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