Verbraucher & Recht

Gefährliche Osterdeko

Nicht nur zu Weihnachten legen Deko-Fans richtig los. Auch zu Ostern wird geschmückt, was das Zeug hält. Wenn die eigene Wohnung bereits durchgestylt ist, muss nicht selten das Treppenhaus herhalten, um auch noch den letzten Osterhasen zu drapieren. Doch die ARAG Experten raten, es mit der Deko nicht zu übertreiben, denn wird sie zur Stolperfalle, kann es teuer werden. In einem konkreten Fall stolperte eine Nachbarin über ein Osternest im Treppenhaus. Mit einem Durchmesser von 30 cm blieb im ohnehin engen Treppenhaus nur noch ein schmaler Durchgang von knapp 70 cm. Zwar trug sie eine Mitschuld, weil sie den Sturz hätte vermeiden können – immerhin war sie tagelang unfallfrei am Nest vorbei gegangen. Doch am Ende bekam sie immerhin 100 Euro Schmerzensgeld von der Nestbauerin, die mit ihrer übertriebenen Dekoration die Verkehrssicherungspflicht vor der eigenen Tür verletzt hatte (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 4188/12).

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