Haftung bei rutschiger Tanzfläche
Die Betreiberin einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört, dass die Tanzfläche regelmäßig durch einen Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen sowie Scherben kontrolliert wird. Kommt die Betreiberin dem nicht nach, haftet sie für Unfälle, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe. Daher muss eine Disko-Betreiberin einem Gast nun rund 37.000 Euro Behandlungskosten und Krankengeld erstatten (Az.: 7U125/21). Sie wollen mehr erfahren?
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